Gibt es im Kommissionsbericht ein Recht auf Hoffnung für Öcalan? Erste Details werden bekannt
Details zum Entwurf des Berichts für den sogenannten zweiten Öffnungsprozess, der in der Öffentlichkeit als „Terrorfreies Türkiye“ bezeichnet wird, sind bekannt geworden. Es wurde bekannt, dass das „Recht auf Hoffnung“, von dem der MHP-Politiker Feti Yıldız sagte, man habe sich darauf „geeinigt“, nicht im Entwurf enthalten ist, wohl aber Bezüge zum EGMR und zur Zwangsverwaltung (Kayyum).
Im zweiten Öffnungsprozess, der von MHP-Chef Devlet Bahçeli initiiert wurde und mit der DEM-Partei sowie dem Anführer der Terrororganisation PKK, Abdullah Öcalan, geführt wird – von der Regierung als „Terrorfreies Türkiye“ bezeichnet –, richten sich alle Augen auf den Entwurf, den die Kommission in der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) vorbereiten wird.
Der Parlamentspräsident der Türkei, Numan Kurtulmuş, hatte angekündigt, dass der besagte Entwurf an die koordinierenden Fraktionsvorsitzenden gesendet wurde.
GIBT ES IM ENTWURF EIN RECHT AUF HOFFNUNG FÜR ÖCALAN?
Das Thema, das in der Öffentlichkeit am meisten diskutiert wurde, war die Frage, ob das für den PKK-Anführer Abdullah Öcalan geforderte „Recht auf Hoffnung“ im Entwurf enthalten sein würde.
Dem Bericht der regierungsnahen Zeitung Türkiye Gazetesi zufolge enthält der Entwurf keine Formulierung, die ein Recht auf Hoffnung für Öcalan vorsieht.
Den Informationen zum Entwurfstext zufolge werden Vorschläge für gesetzliche Regelungen aufgeführt, die die vollständige Entwaffnung der Terrororganisation PKK fördern sollen. In diesem Rahmen wird empfohlen, die rechtliche Infrastruktur für die Entwaffnung der Organisation zu schaffen, den rechtlichen Status der Terroristen, die die Waffen niederlegen, zu klären und Schritte zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts zu unternehmen, um die Rückkehrprozesse zu unterstützen.
BETONUNG VON EGMR UND ZWANGSVERWALTUNG
Im Text wird zudem die vollständige Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des türkischen Verfassungsgerichts (AYM) unterstrichen. Es finden sich auch Vorschläge für Regelungen im Bereich der Demokratisierung, insbesondere im Parteiengesetz und im Wahlgesetz, sowie zur Beendigung der Praxis der Zwangsverwaltung (Kayyum).
Während betont wird, dass im Einklang mit dem Entwaffnungs- und Rückkehrprozess notwendige Änderungen am türkischen Strafgesetzbuch, am Gesetz über die Vollstreckung von Strafen und Sicherheitsmaßnahmen sowie am Anti-Terror-Gesetz vorgenommen werden müssen, wird darauf hingewiesen, dass problematische Bereiche bei der Anwendung der geltenden Gesetzgebung – etwa die Arbeitsweise der Beobachtungsausschüsse in den Gefängnissen – identifiziert und entsprechende administrative Maßnahmen umgesetzt werden sollten.
Nachrichtenquelle: 12punto
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