Gouverneursamt von Ankara hatte keine Genehmigung erteilt: Neue Erklärung von Özgür Özel zum Marsch
Nach seinem Besuch im Anıtkabir reagierte CHP-Chef Özgür Özel auf die Entscheidung des Gouverneursamts von Ankara, den Marsch nicht zu genehmigen, mit den Worten: „Wir haben es mit einer Regierung zu tun, die den Bezug zum Land verloren hat und ihren Verstand verloren hat, indem sie versucht, durch das Gouverneursamt Verbote zu verhängen.“
Die Staatsführung unter dem Vorsitz des Parlamentspräsidenten der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM), Numan Kurtulmuş, nahm an der Zeremonie im Anıtkabir anlässlich des 105. Jahrestages der Eröffnung der TBMM und des Tages der Nationalen Souveränität und des Kindes am 23. April teil.
Der Vorsitzende der Republikanischen Volkspartei (CHP), Özgür Özel, ließ sich nach der Zeremonie gemeinsam mit Kindern fotografieren.

Anschließend gab Özel gegenüber Journalisten Erklärungen ab.
Özel reagierte auf die Verweigerung der Genehmigung für den Marsch durch das Gouverneursamt von Ankara und äußerte: „Der Vorsitzende der Partei, die die TBMM gegründet hat, wird vom 1. Parlament zum Anıtkabir marschieren; wir haben es mit einer Regierung zu tun, die den Bezug zum Land verloren hat und ihren Verstand verloren hat, indem sie versucht, selbst dafür durch das Gouverneursamt Verbote zu verhängen.“
Özel sagte: „Um 17:00 Uhr werden wir gemeinsam mit den Bürgern von Ankara vom Parlament, das wir gegründet haben, zu unserem Gründer Atatürk marschieren.“
GOUVERNEURSAMT VON ANKARA HATTE KEINE GENEHMIGUNG ERTEILT
Das Gouverneursamt von Ankara hatte den Marsch der CHP vom 1. Parlament zum Anıtkabir nicht genehmigt.
„Es ist vorhersehbar, dass das Gebäude des 1. TBMM und seine Umgebung aufgrund ihrer historischen und kulturellen Mission anlässlich des Tages der Nationalen Souveränität und des Kindes am 23. April von unserer Bevölkerung, insbesondere von Schülern, mit hoher Beteiligung besucht werden. Eine Sperrung des Bereichs würde den Besuch unserer Bevölkerung verhindern. Da der beantragte Ort zudem eine hohe Verkehrsbelastung aufweist, würde jede dort stattfindende Versammlung den Verkehrsfluss stören, den gesamten Stadtverkehr negativ beeinflussen und zu Unannehmlichkeiten für unsere Bürger führen. Da der Ort, an dem die Versammlung und der Demonstrationsmarsch stattfinden sollen, zudem nicht zu den gemäß dem Gesetz über Versammlungen und Demonstrationsmärsche Nr. 2911 festgelegten und bekannt gegebenen Bereichen gehört, wurde der Antrag auf eine Aktivität mit Kundgebungscharakter nicht als angemessen erachtet. Dem Provinzvorstand wurde mitgeteilt, dass bei einer Beantragung für einen der vom Gouverneursamt ordnungsgemäß festgelegten und bekannt gegebenen Bereiche jede Art von Unterstützung und Erleichterung gewährt wird.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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