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IS-Anhänger besetzten Untersuchungshaftanstalt in Russland

In einer Untersuchungshaftanstalt in der russischen Region Rostow haben fünf Personen, die sich als IS-Anhänger bezeichneten, Geiseln genommen. Sicherheitskräfte konnten die Lage vor Ort unter Kontrolle bringen.

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IS-Anhänger besetzten Untersuchungshaftanstalt in Russland

In einem Gefängnis in der russischen Region Rostow haben Häftlinge zwei Mitarbeiter als Geiseln genommen. Der Vorfall wurde über den Telegram-Kanal des russischen Föderalen Strafvollzugsdienstes bekannt gegeben.

Nach Angaben des Föderalen Strafvollzugsdienstes nahmen Häftlinge in der Untersuchungshaftanstalt SIZO-1 in der Region Rostow zwei Vollzugsbeamte als Geiseln. Der Leiter der regionalen FSIN-Behörde sowie Vertreter der Strafverfolgungsbehörden und der Staatsanwaltschaft sind vor Ort. Verhandlungen zur Freilassung der Geiseln laufen.

'LAGE UNTER KONTROLLE'

Gefängnisbehörden erklärten, dass der Betrieb des SIZO normal weiterlaufe und die Lage unter Kontrolle sei. Ein Team der Zentrale des Föderalen Strafvollzugsdienstes ist nach Rostow gereist, um eine Untersuchung des Vorfalls einzuleiten.

Wie RIA Novosti berichtet, handelt es sich bei einer der Geiseln um einen operativen Mitarbeiter, bei der anderen um einen Wachmann.

Die Häftlinge, die die Geiseln festhalten, sind wegen Terrorismusvorwürfen angeklagt. Informationen der Quelle zufolge verfügen die Häftlinge über Äxte aus Feuerlöschausrüstungen und Kunststoffschlagstöcke, jedoch nicht über Schusswaffen.

IDENTITÄT DER HÄFTLINGE BEKANNT

Die Identitäten der fünf Häftlinge, die die Geiseln festhalten, lauten wie folgt:

S.M. Saipudinow (Artikel 161, Absatz 2 und Artikel 162 des russischen Strafgesetzbuches)

A.M. Zizkijew (Artikel 205, Absatz 2 des russischen Strafgesetzbuches)

T.M. Girejew (Artikel 205.5, Absatz 2 des russischen Strafgesetzbuches)

Sch.A. Akijew (Artikel 205.5, Absatz 2 des russischen Strafgesetzbuches)

Die Identität des sechsten Häftlings konnte noch nicht festgestellt werden.

Girejew, Zizkijew und Akijew wurden im Dezember 2023 verurteilt, weil sie sich dem IS (der in Russland als Terrororganisation anerkannt und verboten ist) angeschlossen hatten und einen Terroranschlag planten (sie hatten geplant, das Gebäude des Obersten Gerichts von Karatschai-Tscherkessien anzugreifen). Girejew und Akijew wurden zu 18 Jahren, Zizkijew zu 18,5 Jahren Haft verurteilt.

Früher am Tag brachen Girejew, Akijew und Zizkijew die Fenstergitter ihrer Zellen auf, drangen in den Wachbereich des Gefängnisses ein und nahmen dort zwei Mitarbeiter als Geiseln.

Aufgrund des Vorfalls wurde der Verkehr im Zentrum von Rostow eingeschränkt. Angesichts der Schwere der Lage haben die Behörden die Sicherheitsvorkehrungen in der Region verschärft.


Nachrichtenquelle: 12punto

IS Russland Rostow Föderaler Strafvollzugsdienst Russlands