Justizminister Yılmaz Tunç kündigt an: Neue Regelung für den Verkauf von Fahrzeugen auf Verwahrplätzen!
Justizminister Yılmaz Tunç äußerte sich zum 9. Justizpaket und erklärte: „Das Verkaufsverfahren für Fahrzeuge, die gemäß dem Straßenverkehrsgesetz aus dem Verkehr gezogen und auf Verwahrplätzen abgestellt wurden, aber von ihren Besitzern nicht abgeholt werden oder deren Besitzer nicht ermittelt werden können, wird vereinfacht.“
Justizminister Yılmaz Tunç teilte mit, dass mit der im Rahmen des 9. Justizpakets vorgenommenen Änderung das Verkaufsverfahren für Fahrzeuge, die gemäß dem Straßenverkehrsgesetz aus dem Verkehr gezogen und auf Verwahrplätzen abgestellt wurden, aber von ihren Besitzern nicht abgeholt werden oder deren Besitzer nicht ermittelt werden können, vereinfacht wird.
In der Erklärung des Ministeriums wurde daran erinnert, dass der Gesetzesentwurf, der in der Öffentlichkeit als 9. Justizpaket bekannt ist, von der Großen Nationalversammlung der Türkei angenommen wurde und in Kraft getreten ist.
In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Änderungen gemäß dem bestehenden ersten Absatz des Zusatzartikels 14 des Straßenverkehrsgesetzes Nr. 2918 Anpassungen am Verkaufsverfahren für Fahrzeuge vorgenommen wurden, die aus dem Verkehr gezogen wurden und innerhalb von 6 Monaten nicht von ihren Besitzern abgeholt oder gesucht wurden.
Minister Tunç äußerte sich zu der neuen Regelung wie folgt: „Das Verkaufsverfahren für Fahrzeuge, die gemäß dem Straßenverkehrsgesetz aus dem Verkehr gezogen und auf Verwahrplätzen abgestellt wurden, aber von ihren Besitzern nicht abgeholt werden oder deren Besitzer nicht ermittelt werden können, wird vereinfacht. Zudem wird sichergestellt, dass der aus dem Verkauf dieser Fahrzeuge erzielte Betrag an die Anspruchsberechtigten ausgezahlt wird oder, falls eine Auszahlung nicht möglich ist, für die Anspruchsberechtigten verwahrt wird.“
Tunç betonte, dass auf diese Weise sowohl die Fahrzeuge der Wirtschaft zugeführt werden, ohne an Wert zu verlieren, als auch die Rechte der Anspruchsberechtigten bestmöglich geschützt werden. Er erinnerte daran, dass mit der 2023 verabschiedeten Regelung bereits sichergestellt wurde, dass Güter, die gemäß dem Vollstreckungs- und Konkursgesetz in Verwahrlagern gelagert wurden, für die jedoch rechtlich keine Notwendigkeit der weiteren Verwahrung mehr bestand, liquidiert und der Wirtschaft zugeführt wurden.
Minister Tunç erklärte: „Mit der Anwendung im Rahmen des von unserem Ministerium veröffentlichten Kommuniqués zu dieser Regelung wurde bisher die Liquidation von 15.259 Fahrzeugen abgeschlossen, während der Liquidationsprozess für 4.014 Fahrzeuge noch andauert. Mit der vorgenommenen Änderung wird dieser Prozess noch weiter vereinfacht.“
Nachrichtenquelle: AA
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