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Kassationsgericht bestätigt Haftstrafe für Person, die ärztliches Attest per Photoshop fälschte, um der Arbeit fernzubleiben

Nachdem eine Person nach einer Operation ein 30-tägiges Attest erhalten hatte, manipulierte sie nach Ablauf der Frist das Dokument mit dem Programm Photoshop, um ein gefälschtes 20-tägiges Attest zu erstellen. Die vom Kassationsgericht wegen "Urkundenfälschung" verhängte Haftstrafe von 2 Jahren und 1 Monat wurde als rechtmäßig bestätigt.

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Kassationsgericht bestätigt Haftstrafe für Person, die ärztliches Attest per Photoshop fälschte, um der Arbeit fernzubleiben

Der 11. Strafsenat des Kassationsgerichts hat die Haftstrafe von 2 Jahren und 1 Monat gegen eine Person bestätigt, die sich mithilfe von Photoshop ein gefälschtes Attest ausgestellt hatte, um der Arbeit fernzubleiben. Der Tatbestand lautet "Urkundenfälschung".

Dem Urteil des Senats zufolge änderte eine Person, die in Kırıkkale als Notfallsanitäter tätig war, nach einem 30-tägigen Attest, das ihr nach einer Operation ausgestellt worden war, das Datum auf dem Dokument mithilfe des Programms Photoshop, um ein gefälschtes 20-tägiges Attest zu erstellen, um nicht zur Arbeit erscheinen zu müssen.

Im weiteren Verlauf erstellte die Person nach einem 1-tägigen Attest, das sie nach einer Untersuchung erhalten hatte, ein gefälschtes 6-tägiges Attest und nach einem 10-tägigen Attest eines Privatkrankenhauses erneut mithilfe von Photoshop ein 20-tägiges Attest.

Nachdem die auf diese Weise erstellten Atteste bei der Dienststelle eingereicht wurden und die Person der Arbeit fernblieb, wurde nach Bekanntwerden der Fälschungen Strafanzeige erstattet.

Nach Abschluss der Ermittlungen wurde gegen die Person ein öffentliches Verfahren wegen "Urkundenfälschung" eingeleitet, in dessen Folge sie vom Strafgericht erster Instanz in Sulakyurt zu 2 Jahren und 1 Monat Haft verurteilt wurde.

Gegen dieses Urteil legte der Anwalt des Angeklagten Revision ein und argumentierte, dass "die erstellten Dokumente nicht täuschungsrelevant seien und die Tatbestandsmerkmale der Urkundenfälschung nicht erfüllt seien".

Der 11. Strafsenat des Kassationsgerichts, der die Revision prüfte, entschied, dass die Verfahrensschritte während des Prozesses ordnungsgemäß und gesetzeskonform durchgeführt wurden. Der Senat stellte fest, dass die Tat durch den Angeklagten erwiesenermaßen begangen wurde, und bestätigte das verhängte Strafmaß.


Nachrichtenquelle: AA

Kassationsgerichtshof Haftstrafe