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Kein Rufen mehr auf Wochenmärkten: Neue Ära hat begonnen

Auf den Märkten in Antalya, wo der Verkauf durch lautes Rufen wie „Kommen Sie zu den Tomaten, saftige Zitronen, aufgeschnittene Wassermelonen, frisch vom Feld“ verboten wurde, wurden Waagen aufgestellt, an denen Kunden ihre Einkäufe bei Zweifeln am Gewicht selbst nachprüfen können. Sollte das Gewicht der gekauften Ware unter dem vom Händler angegebenen Wert liegen, verhängt die Marktpolizei ein Bußgeld in Höhe von 2.050 Lira gegen den Händler.

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Kein Rufen mehr auf Wochenmärkten: Neue Ära hat begonnen

Die Zeiten, in denen Markthändler auf den regelmäßig stattfindenden Märkten, die von vielen Menschen für ihre Einkäufe besucht werden, mit Rufen wie „Kommen Sie zu den Tomaten, Schwester, saftige Zitronen, Wassermelonen aus Diyarbakır, Çengelköy-Gurken“ auf sich aufmerksam machten, sind vorbei.

Die Marktpolizei in Antalya führt Kontrollen auf den Märkten durch und weist die Händler über Durchsagen zu bestimmten Tageszeiten darauf hin, dass „der Verkauf durch lautes Rufen verboten ist“.

Um zu verhindern, dass Händler durch störendes Rufen ihre Waren anpreisen, führt die Marktpolizei neben den Durchsagen auch Rundgänge zwischen den Ständen durch. Dabei werden Händler, die sich nicht an die Regeln bezüglich Etikettierung und Preisgestaltung, Standgrenzen, Waagen und Produktgewicht halten, mit Bußgeldern belegt.

GEWICHTSKONTROLLEN

Im Bezirk Konyaaltı achtet die Marktpolizei auf die Etikettierung, Preisgestaltung sowie das Gewicht der Waren und hat am Markteingang eine Waage aufgestellt. Die Waage, an der Kunden ihre gekauften Produkte wiegen und kontrollieren können, hat das Vertrauen zwischen Händlern und Kunden gestärkt.

Wer Zweifel am Gewicht des gekauften Obsts oder Gemüses hat, kann das Gewicht der Tüte auf der Waage überprüfen und anschließend weiter einkaufen.

Kunden, deren Tüten weniger Inhalt aufweisen als vom Händler angegeben, können sich bei der Marktpolizei beschweren. Nach einer solchen Beschwerde wird das Anliegen des Kunden geklärt und der Händler mit einem Bußgeld belegt.

STRAFE: 3 WOCHEN VERKAUFSVERBOT

Die Teams der Marktpolizei leiten gegen Markthändler, die gegen die Marktverordnung gemäß dem Gesetz Nr. 5957 über die Regulierung des Handels mit Obst und Gemüse sowie anderen Waren mit ausreichender Angebots- und Nachfragetiefe verstoßen, rechtliche Schritte gemäß dem Ordnungswidrigkeitengesetz Nr. 5326 ein. Sollte das Gewicht der gekauften Ware unter dem vom Händler angegebenen Wert liegen, verhängt die Marktpolizei ein Bußgeld in Höhe von 2.050 Lira gegen den Händler.

Gegen Händler, die durch Slogans, Verse oder Lieder zur Verkaufsförderung stören, wird ein Bußgeld von 1.295 Lira verhängt.

Sollte ein Händler innerhalb eines Jahres dreimal wegen desselben Verstoßes bestraft werden, erhält er ein dreiwöchiges Verkaufsverbot.

Bei den Kontrollen prüft die Marktpolizei unter anderem das Fehlen von Preisschildern, die Nichteinhaltung der Standgrenzen, störende Verkaufsmethoden, krumme Preisgestaltungen sowie Mängel beim Gewicht der Waagen oder der verkauften Produkte.

In diesem Jahr wurden im Bezirk bereits 61 Markthändler wegen regelwidrigen Verkaufs mit Bußgeldern belegt.



Nachrichtenquelle: 12punto