Last-Minute-Schritt von Mansur Yavaş: Er geht gegen die erteilte Ermittlungserlaubnis vor
Der Bürgermeister der Stadtverwaltung Ankara (ABB), Mansur Yavaş, hat auf die Erteilung einer Ermittlungserlaubnis gegen ihn reagiert.
Yavaş hat Einspruch gegen die Ermittlungen eingelegt, die von der Generalstaatsanwaltschaft Ankara im Zusammenhang mit „Konzert“-Ausgaben beantragt und vom Innenministerium genehmigt wurden.
Es wurde bekannt, dass Mansur Yavaş seinen Einspruch gegen die Ermittlungserlaubnis beim Innenministerium eingereicht hat, um ihn an den Staatsrat (Danıştay) weiterzuleiten.
AUCH „SUPPEN“-ERMITTLUNG EINGELEITET
Im Rahmen der laufenden Ermittlungen wurde auch die kostenlose Verteilung von Suppe an Bürger an 13 verschiedenen Standorten in Ankara in das Verfahren gegen Yavaş einbezogen.
Es wurde darauf hingewiesen, dass insbesondere die kostenlose Suppenverteilung in 13 verschiedenen Gebieten, vor allem vor Krankenhäusern und in der Nähe von Universitäten, zum Gegenstand der Ermittlungen gemacht wurde.
Zudem wurde berichtet, dass eine Untersuchung gegen Mansur Yavaş eingeleitet wurde, weil er angeblich städtisches Personal bei Kundgebungen in Çankırı und Karabük eingesetzt haben soll.
YAVAŞ REAGIERTE MIT KRITIK AN „DOPPELSTANDARDS“
In einer Stellungnahme zu diesem Thema hatte Mansur Yavaş erklärt, dass er seine gesetzlichen Rechte nutzen und so schnell wie möglich beim Staatsrat Einspruch einlegen werde.
Yavaş sagte dazu:
„Während in Dutzenden von Beschwerden über die Vergangenheit entschieden wurde, dass der Bürgermeister nicht für die Arbeit der einzelnen Abteilungen verantwortlich gemacht werden kann, ist die heutige Anwendung des Gegenteils ein klarer Doppelstandard. Es ist unmöglich, dieses Rechtsverständnis zu akzeptieren, das für jeden unterschiedlich angewendet wird. Wir haben volles Vertrauen, dass die Gerechtigkeit früher oder später siegen wird und diese Entscheidung von der Justiz aufgehoben wird. Man sollte nicht vergessen: Das Recht wird eines Tages für jeden notwendig sein. Außerdem werden wir unsere gesetzlichen Rechte nutzen und so schnell wie möglich beim Staatsrat Einspruch einlegen.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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