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Letzte 9 Tage für Vermieter: Wer nicht über die erforderlichen Unterlagen verfügt, kann keine Anzeigen schalten

Eine neue Regelung, die Vermieter direkt betrifft, tritt am 1. Januar in Kraft. Mit dieser Neuerung müssen Eigentümer ihre Immobilien über das E-Devlet-System auswählen und ihren Immobilienmakler autorisieren. Immobilienmakler, die nicht über die erforderlichen Unterlagen verfügen, können keine Mietanzeigen mehr aufgeben. Hier sind die Details...

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Letzte 9 Tage für Vermieter: Wer nicht über die erforderlichen Unterlagen verfügt, kann keine Anzeigen schalten

Das Elektronische Anzeigen-Verifizierungssystem (EİDS), das für alle von Bedeutung ist, die ihre Immobilie vermieten möchten, wird ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend. Die neue Regelung zielt darauf ab, die Transparenz im Immobiliensektor zu erhöhen und unbefugte Anzeigen zu verhindern.

AUTORISIERUNG ÜBER E-DEVLET WIRD ZUR PFLICHT

Gemäß der Regelung müssen Eigentümer ihre Immobilien über das E-Devlet-System auswählen und ihre Immobilienmakler autorisieren. Nur autorisierte Makler können mit dieser Genehmigung ihre Anzeigen auf Immobilienportalen hochladen. Immobilienunternehmen ohne entsprechende Zulassung gelten bei der Eingabe von Mietanzeigen künftig als unbefugt.

PILOTPROJEKT ERFOLGREICH ABGESCHLOSSEN

Der Vorsitzende des türkischen Immobilienmaklerverbandes, Hacı Ali Taylan, erklärte, dass die Anwendung seit dem 1. November in Bolu und Manisa als Pilotprojekt umgesetzt wurde und positive Ergebnisse erzielt habe. Taylan sagte: „Seit September gab es einige technische Probleme, aber das Handelsministerium hat diese schnell gelöst. Der Sektor ist nun bereit für die Umsetzung des Systems.“

KÖNNTEN AUCH VERKAUFSANZEIGEN EINBEZOGEN WERDEN?

Die Regelung, die derzeit nur Mietanzeigen umfasst, hat bei Branchenvertretern die Erwartung geweckt, dass auch Verkaufsanzeigen einbezogen werden könnten. Taylan äußerte sich dazu: „Unser Ministerium hat die Regelung vorerst auf Mietanzeigen beschränkt. Wir sehen jedoch, dass das System einen großen Beitrag zur Bekämpfung unbefugter Makler und gefälschter Anzeigen leistet. Es wäre für die Branche sehr vorteilhaft, auch Immobilienverkaufsanzeigen in diesen Rahmen aufzunehmen.“

STARKE MASSNAHME GEGEN GEFÄLSCHTE ANZEIGEN

Das EİDS, das als wirksame Lösung gegen Betrug und gefälschte Anzeigen angesehen wird, zielt darauf ab, Ordnung in den Sektor zu bringen. Taylan betonte: „Wir stoßen häufig auf unwahre Anzeigen, wie etwa ‚dringend aus Syrien zu verkaufen‘. Das neue System wird solche gefälschten Anzeigen verhindern und sowohl den Verbraucher als auch die Branche entlasten. Eine Ausweitung dieser Regelung durch unser Ministerium wäre ein richtiger Schritt.“


Nachrichtenquelle: 12punto

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