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Letzte Warnung für Inhaber alter Führerscheine: Die Zeit für den Umtausch wird knapp

Bürger, die noch einen alten Führerschein besitzen und diesen umtauschen möchten, finden kaum noch Termine. Nicht umgetauschte Führerscheine werden als ungültig betrachtet. In den Großstädten sind die Termine für den Führerscheinumtausch bereits zu 100 Prozent ausgebucht. Wann ist also die Frist für den Umtausch alter Führerscheine? Wann enden die Antragsfristen? Hier sind alle Details...

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Letzte Warnung für Inhaber alter Führerscheine: Die Zeit für den Umtausch wird knapp

Die Frist für den Umtausch alter Führerscheine läuft ab. Da die Frist zum Jahreswechsel endet, sind die Termine bereits zu 100 Prozent ausgebucht. Es ist wichtig, dass diejenigen, die ihren Führerschein erneuern, auf die Fristen achten und den Umtausch rechtzeitig vornehmen, um Strafen zu vermeiden.

FRIST FÜR DEN FÜHRERSCHEINUMTAUSCH

Für Personalausweise gibt es kein festes Umtauschdatum. Für Führerscheine wurde jedoch der 31. Dezember 2024 als Stichtag festgelegt. Laut einem Bericht von Hürriyet bleiben nur noch 1,5 Monate Zeit, um alte Führerscheine gegen neue auszutauschen. Innerhalb dieser 1,5 Monate kann man nach Einholung eines ärztlichen Attests und der Zahlung der erforderlichen Gebühren einen Termin bei der Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten vereinbaren; der neue Führerschein wird anschließend kurzfristig an die angegebene Adresse geschickt. Da der Führerschein umgetauscht wird, erhält man für die Übergangszeit ein Dokument, das 1 Monat lang als Führerscheinersatz dient. Sobald der neue Führerschein zugestellt wurde, kann das vorläufige Dokument vernichtet werden.

WIE LANGE SIND DIE NEUEN FÜHRERSCHEINE GÜLTIG?

Die Gültigkeitsdauer der erneuerten Führerscheine ist auf 10 Jahre festgelegt. Für einige Führerscheinklassen beträgt sie jedoch 5 Jahre.

Die Klassen C1 (Lkw und Zugmaschinen bis 7500 kg), C1E (Lkw und Zugmaschinen bis 12000 kg), C (Lkw und Zugmaschinen), CE (Lkw und Zugmaschinen mit Anhänger), D1 (Kleinbus), D1E (Kleinbus mit Anhänger), D (Kleinbus und Bus) sowie DE (Kleinbus und Bus mit Anhänger) sind 5 Jahre gültig. Die Klassen M (Kleinkraftrad), A1 (Motorräder bis 11 kW), A2 (Motorräder bis 35 kW), A (Motorräder über 35 kW), B1 (vierrädrige Kraftfahrzeuge), B (Pkw - Kleintransporter), BE (Pkw - Kleintransporter mit Anhänger), F (Traktor) und G (Arbeitsmaschine) sind 10 Jahre gültig.

WIE HOCH IST DAS BUßGELD FÜR DAS FAHREN MIT EINEM ABGELAUFENEN FÜHRERSCHEIN?

Das Fahren ohne Führerschein wird mit 12.978 TL geahndet, das Fahren trotz entzogener Fahrerlaubnis mit 12.978 TL, das Fahren trotz annullierter Fahrerlaubnis mit 12.978 TL, das Fahren eines Fahrzeugs außerhalb der Führerscheinklasse mit 6.440 TL, das Fahren mit einem abgelaufenen Führerschein mit 2.610 TL und das Fahren mit ausländischen Führerscheinen unter Missachtung der gesetzlich festgelegten Fristen und Grenzen mit 2.610 TL.



Nachrichtenquelle: 12punto

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