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Letzter Tag für Rücktritte zur Kandidatur bei den Kommunalwahlen ist morgen

Öffentliche Bedienstete, die bei den Kommunalwahlen am 31. März 2024 kandidieren möchten, müssen bis morgen um 17.00 Uhr ihren Rücktritt einreichen. Abgeordnete, Bürgermeister, Mitglieder der Provinz- und Gemeinderäte sowie Ortsvorsteher (Muhtare) können kandidieren, ohne von ihren Ämtern zurücktreten zu müssen.

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Letzter Tag für Rücktritte zur Kandidatur bei den Kommunalwahlen ist morgen

In der Entscheidung des Hohen Wahlrats (YSK), die am 27. Oktober im Amtsblatt veröffentlicht wurde, wurde festgelegt, dass der Beginn der Wahl am Sonntag, dem 31. März 2024, auf den 1. Januar 2024 fällt und dass diejenigen, die kandidieren möchten, bis zum 1. Dezember um 17.00 Uhr von ihren Ämtern zurücktreten müssen.

In diesem Rahmen müssen öffentliche Bedienstete, Angehörige der Justiz, Vorstandsmitglieder politischer Parteien auf Provinz- und Bezirksebene, Angehörige der Türkischen Streitkräfte (TSK) sowie Personen, die in Verwaltungs- und Aufsichtsräten von Berufsverbänden mit öffentlichem Charakter, Gewerkschaften, öffentlichen Banken, Dachverbänden und deren übergeordneten Organisationen sowie den Unternehmen oder Partnerschaften, an denen diese beteiligt sind, tätig sind, bis zum Ende der morgigen Arbeitszeit von ihren Ämtern zurücktreten.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gilt für öffentliche Bedienstete die Einreichung des Rücktritts- oder Rentengesuchs bis zum angegebenen Datum als Ausscheiden aus dem Dienst.

PERSONEN, DIE NICHT ZURÜCKTRETEN MÜSSEN

Nach den in den Vorjahren vom YSK getroffenen Entscheidungen gibt es für bestimmte Personen keine Rücktrittspflicht, um kandidieren zu können.

Demnach können stellvertretende Bürgermeister, die aus den Reihen der Gemeinderatsmitglieder ernannt wurden, kandidieren, ohne von diesen Ämtern zurücktreten zu müssen.

Auch Abgeordnete, Bürgermeister, Mitglieder der Provinz- und Gemeinderäte sowie Ortsvorsteher müssen nicht zurücktreten, um ihre Kandidatur einzureichen oder nominiert zu werden.

Abgeordnete, die kandidieren und zum Bürgermeister gewählt werden, müssen innerhalb von 15 Tagen nach der Wahl entscheiden, welches Amt sie ausüben wollen; andernfalls gilt das neu gewonnene Amt als abgelehnt.


Nachrichtenquelle: AA

Hoher Wahlausschuss YSK Beamte Rücktritt