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Mehrwertsteuersatz erhöht

Die Mehrwertsteuer in Restaurants und Cafés wurde von 8 Prozent auf 10 Prozent und von 18 Prozent auf 20 Prozent angehoben. Das Kommuniqué wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

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Mehrwertsteuersatz erhöht

Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung wurde der für Unternehmen, die Speisen und Getränke verkaufen, geltende Mehrwertsteuersatz von 8 Prozent auf 10 Prozent und der Satz von 18 Prozent auf 20 Prozent angehoben.

Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass Restaurants ihre Dienstleistungen durch die Deklaration als Verkauf von Lebensmitteln wie Fleisch, Wasser oder Fruchtsaft mit 1 Prozent statt mit 10 Prozent Mehrwertsteuer in Rechnung stellen.

IN KRAFT GETRETEN

Unternehmen wie Restaurants, Cafés und Konditoreien, die Dienstleistungen erbringen, werden für die von ihnen selbst zubereiteten und angebotenen Speisen und Getränke sowie für Produkte, die sie von extern beziehen und dort verkaufen, eine Mehrwertsteuer von 10 Prozent berechnen. Alle Verkäufe, die diese Unternehmen per Telefon oder Internetbestellung zur Lieferung an eine Adresse oder durch Abholmethoden tätigen, werden ebenfalls in diesen Rahmen fallen.

Verkäufe von Unternehmen, die zwar keine Betriebserlaubnis für Speise- und Getränkedienstleistungen besitzen, ihren Kunden jedoch in Bereichen wie Tischen, Sitzgelegenheiten oder Theken Speisen und Getränke servieren, fallen ebenfalls unter diese Regelung. Die Entscheidung wurde mit der Veröffentlichung im Amtsblatt wirksam.


Nachrichtenquelle: İHA