Minister Işıkhan äußert sich zu Bağkur und Mindestlohn
Der Minister für Arbeit und soziale Sicherheit, Işıkhan, äußerte sich in einer Live-Sendung zur Anzahl der Prämiertage für Bağkur-Versicherte und zum Mindestlohn.
Der Minister für Arbeit und soziale Sicherheit, Vedat Işıkhan, beantwortete in einer Fernsehsendung Fragen zum Arbeitsleben und zur aktuellen Agenda.
RENTENVERSICHERUNG FÜR HAUSFRAUEN
Auf die Frage nach den Vorbereitungen für eine Regelung zur Sozialversicherung und Rente von Hausfrauen sagte Işıkhan:
"Wir haben mit den Arbeiten zur Gewährung eines Beitragszuschusses von einem Drittel für Hausfrauen begonnen. Im Rahmen der freiwilligen Versicherung etablieren wir ein System, bei dem ein Drittel der zu leistenden Prämie vom Staat übernommen wird. Dies ist ein Versprechen unseres Herrn Präsidenten, und wir werden es einlösen. Ich möchte besonders betonen, dass es hierbei definitiv keine Abweichung geben wird. Sobald die Zeit und die Bedingungen reif sind, werden wir Meinungen von Gewerkschaften, Frauenorganisationen und vielen zivilgesellschaftlichen Organisationen einholen. Danach werden wir das Vorhaben auf einen bestimmten Punkt bringen. Anschließend werden wir das entstandene Bild mit den Verantwortlichen unseres Ministeriums für Schatzkammer und Finanzen besprechen und in die Tat umsetzen. Da es sich jedoch um eine langfristige Arbeit handelt, ist unser Ziel, dies mittelfristig umzusetzen."
PRÄMIERTAGE FÜR BAĞKUR-VERSICHERTE
Işıkhan beantwortete die Frage zur Senkung der erforderlichen Prämiertage für Bağkur-Versicherte von 9.000 auf 7.200 Tage wie folgt:
"Wir müssen die Nachhaltigkeit unseres Sozialversicherungssystems gewährleisten. Dies erreichen wir durch Beitragseinnahmen. Deshalb bemühen wir uns, unsere Bürger so lange wie möglich in Beschäftigung und im Arbeitsleben zu halten. Die Rente ist eigentlich ein Ergebnis. Wir alle arbeiten und verdienen sie uns an einem bestimmten Punkt. Natürlich respektiere ich die Erwartungen der Bağkur-Versicherten. Unsere Arbeiten zu diesem Thema dauern an. Die Senkung der Anzahl der Tage von 9.000 auf 7.200 war ebenfalls ein Versprechen vor den Wahlen. Wir werden auch dies erfüllen."
ERKLÄRUNG ZUM MINDESTLOHN
Bezüglich der Festlegung des Mindestlohns auf netto 17.002 Lira und der Spekulationen in der Öffentlichkeit über die 2 Lira wies Işıkhan darauf hin, dass bei allen Arbeitnehmern, deren Gehalt über dem Mindestlohn liegt, die Einkommensteile bis zur Höhe des Mindestlohns sowohl von der Stempel- als auch von der Einkommensteuer befreit sind.
Işıkhan betonte, dass der Mindestlohn von der Mindestlohnkommission festgelegt wird, und gab folgende Informationen:
"Bei der Festlegung des Mindestlohns wird dieser täglich und brutto bestimmt. Wir kommunizieren ihn als Nettobetrag, aber er wird als Bruttobetrag festgelegt. Die Stunden- und Monatsbeträge werden entsprechend berechnet. Es ist eine rein technische Angelegenheit. Eine Regelung, die von der Mindestlohnkommission getroffen wird. Dementsprechend wurde der monatliche Bruttomindestlohn für das Jahr 2024 auf 20.002 Lira und 50 Kuruş festgelegt. Der Stundenlohn wurde auf 88 Lira und 90 Kuruş festgesetzt. Nach Abzug der Beiträge ergibt sich ein Netto-Mindestlohn von 17.002 Lira und 12 Kuruş. Wir haben diese Zahl so kommuniziert."
Nachrichtenquelle: AA
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