Minister Şimşek kündigt baldige Einführung an
Der Minister für Schatz und Finanzen, Mehmet Şimşek, erklärte, dass mit der in Kürze eingeführten obligatorischen Katastrophenversicherung (ZAS) auch Überschwemmungen, Erdrutsche, Stürme, Hagel, Lawinen und Waldbrände in den Versicherungsschutz aufgenommen werden sollen. Er sagte: "Für den Erdbebenschutz werden Gebäude versichert, bei anderen Katastrophen werden sowohl Gebäude als auch bewegliche Güter abgesichert."
Şimşek hat neue Erklärungen zur obligatorischen Katastrophenversicherung (ZAS) abgegeben. Es wird erwartet, dass die Versicherung bis Ende Juni in Kraft tritt.
Şimşek betonte im Rahmen der neuen Regelungen: "Für den Erdbebenschutz werden Gebäude versichert, bei anderen Katastrophen werden sowohl Gebäude als auch bewegliche Güter abgesichert."
Şimşek erinnerte daran, dass die obligatorische Erdbebenversicherung nach dem Gölcük-Erdbeben vom 17. August 1999 mit einer Stärke von 7,4 durch ein Gesetzesdekret eingeführt wurde. Damit sei die obligatorische Erdbebenversicherung geschaffen worden, um Wohngebäude in den Versicherungsschutz aufzunehmen, und die Naturkatastrophen-Versicherungsanstalt (DASK) sei gegründet worden.
BIETET SCHUTZ GEGEN ERDBEBENKATASTROPHEN
Şimşek wies darauf hin, dass dieses Versicherungsmodell im Jahr 2012 mit dem Katastrophenversicherungsgesetz seine endgültige Form erhielt und führte weiter aus:
"Seit ihrer Gründung bietet die obligatorische Erdbebenversicherung Schutz für Wohngebäude gegen Erdbebenkatastrophen. Zuletzt wurden im Rahmen der Erdbeben vom 6. Februar 2023 Schadenszahlungen in Höhe von 35 Milliarden Lira für etwa 500.000 beschädigte Wohnungen geleistet, die über eine obligatorische Erdbebenversicherung verfügten.
Zum 1. Juni 2024 bietet die DASK im Rahmen von 11,3 Millionen Policen Schutz gegen Erdbebenkatastrophen an."
BEWEGLICHE GÜTER IN WOHNUNGEN WERDEN HINZUGEFÜGT
Darüber hinaus wies Şimşek darauf hin, dass die Zunahme von Naturkatastrophen weltweit sowie in der Türkei zu höheren Schäden geführt habe: "Während bei Erdbebenkatastrophen zerstörerische Schäden an Gebäuden auftreten, entstehen bei anderen Naturkatastrophen aufgrund ihrer Art eher Schäden an beweglichen Gütern innerhalb der Wohnung als am Gebäude selbst.
Diese Situation hat dazu geführt, dass der Versicherungsschutz nicht nur für Erdbeben, sondern auch für andere Naturkatastrophen obligatorisch gemacht wurde und neben dem Gebäude auch bewegliche Güter innerhalb der Wohnung in den Deckungsumfang aufgenommen wurden."
VERSICHERUNGSSCHUTZ WIRD GEWÄHRLEISTET
Şimşek erklärte, dass derzeit materielle Schäden an Wohngebäuden durch Erdbeben sowie durch Erdbeben verursachte Brände, Explosionen, Tsunamis oder Erdrutsche durch die obligatorische Erdbebenversicherung abgedeckt seien, und fügte hinzu:
"Mit der ZAS, die in Kürze eingeführt wird, ist zusätzlich die Aufnahme von Überschwemmungen, Erdrutschen, Stürmen, Hagel, Lawinen und Waldbränden in den Versicherungsschutz vorgesehen. Für den Erdbebenschutz werden Gebäude versichert, bei anderen Katastrophen werden sowohl Gebäude als auch bewegliche Güter abgesichert.
Zudem wurden, da die derzeitige obligatorische Erdbebenversicherung keine Deckung für ländliche Gebiete bietet, diese Gebiete aufgrund der Art der durch die Katastrophenversicherung neu aufgenommenen Naturkatastrophen nun ebenfalls in den Schutzbereich einbezogen. Unser Ziel ist es, die ZAS bis Ende Juni in Kraft zu setzen."
Nachrichtenquelle: AA
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