Nach Istanbul und Izmir ist Ankara an der Reihe! Demonstrations- und Versammlungsverbot erlassen
Das Gouverneursamt von Ankara hat für den Zeitraum vom 21. bis 25. März im gesamten Stadtgebiet jegliche Versammlungen, Märsche und Presseerklärungen untersagt. Das Verbot fällt in denselben Zeitraum wie die für den 23. März geplante Vorwahl der CHP zur Bestimmung ihres Präsidentschaftskandidaten.
Das Gouverneursamt von Ankara hat für den Zeitraum vom 21. bis 25. März im gesamten Stadtgebiet jegliche Versammlungen, Märsche und Presseerklärungen untersagt. Das Verbot fällt in denselben Zeitraum wie die für den 23. März geplante Vorwahl der CHP zur Bestimmung ihres Präsidentschaftskandidaten.

In der Erklärung des Gouverneursamts von Ankara heißt es:
Im Rahmen der von der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul geführten Ermittlungen liegen Erkenntnisse vor, dass durch provokative Beiträge in sozialen Medien und auf ähnlichen Plattformen, die darauf abzielen, gegen die durchgeführten Maßnahmen zu protestieren, die Öffentlichkeit aufgewiegelt werden soll, um rechtswidrige Versammlungen und Demonstrationsmärsche sowie anschließende Gewalttaten zu provozieren.
In diesem Zusammenhang sind im gesamten Stadtgebiet zur Wahrung von Frieden und Sicherheit, der Unversehrtheit der Person, der öffentlichen Ordnung, der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Sicherheit, der Prävention von Straftaten, des Schutzes der allgemeinen Gesundheit und Moral sowie der Rechte und Freiheiten Dritter im Rahmen präventiver polizeilicher Maßnahmen zur Verhinderung strafbarer Handlungen und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung (mit Ausnahme bereits genehmigter Veranstaltungen) Versammlungen in geschlossenen und offenen Räumen, Demonstrationsmärsche, Presseerklärungen, das Aufstellen von Zelten, das Errichten von Ständen, Sitzstreiks, Unterschriftenaktionen und ähnliche Aktionen und Veranstaltungen sowie das Verteilen von Flugblättern und das Aufhängen von Bannern/Plakaten gemäß den Artikeln 17 und 19 des Gesetzes über Versammlungen und Demonstrationsmärsche Nr. 2911 sowie den Absätzen (A) und (C) des Artikels 11 des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 vom Freitag, dem 21. März 2025, 14.00 Uhr, bis Dienstag, dem 25. März 2025, 23.59 Uhr, untersagt.
Gegen Personen, die sich nicht an die oben genannten Anordnungen und Verbote halten, werden im Rahmen der geltenden Gesetzgebung die erforderlichen gerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Schritte eingeleitet.
Dies wird der Öffentlichkeit respektvoll bekannt gegeben.
Nachrichtenquelle: 12punto
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