Neue Ära bei Butter: Milchanteil wurde festgelegt
Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat den Entwurf des „Türkischen Lebensmittelkodex für Butter und Butterschmalz“ zur Stellungnahme vorgelegt, um Verbraucher zu schützen sowie Nachahmungen und Verfälschungen bei Produkten zu verhindern. Demnach wird für ungesalzene Butter ein Mindestmilchfettgehalt von 82 Prozent nach Gewicht festgelegt.
Nach einer Zusammenstellung des AA-Korrespondenten aus dem Entwurf des Kommuniqués zielt die Regelung darauf ab, die notwendigen Eigenschaften für die technisch korrekte und hygienische Herstellung, Konservierung, Verpackung, Lagerung, den Transport und die Vermarktung von Butter und Butterschmalz festzulegen.
MILCHANTEIL WURDE FESTGELEGT
In diesem Rahmen wird für ungesalzene Butter ein Mindestmilchfettgehalt von 82 Prozent nach Gewicht als Kriterium eingeführt.
Dem Kommuniqué wurde hinzugefügt, dass in Butter ohne Würzmittel keine Aromastoffe verwendet werden dürfen. Bei den unter die Regelung fallenden Produkten dürfen auch keine Aromen von Milch und Milchprodukten wie Büffelmilcharoma oder Joghurtaroma verwendet werden.
NEUE REGELN FÜR VERPACKUNG UND ETIKETTEN
Auch die Bestimmungen zur Kennzeichnung, Verpackung und Markierung der Produkte werden mit dem Entwurf des Kommuniqués neu geregelt.
Demnach muss der Name des Lebensmittels auf dem Etikett im Hauptsichtfeld erscheinen.
Der im Produkt enthaltene Milchfettgehalt muss neben dem Namen des Lebensmittels und in einer Schriftgröße angegeben werden, die mindestens der des Namens des Lebensmittels entspricht.
Die in gewürzter Butter verwendeten Würzmittel müssen ebenfalls zusammen mit dem Namen des Lebensmittels angegeben werden.
Beim Transport, bei der Lagerung und bei der Bereitstellung für den Endverbraucher darf die Temperatur maximal 6 Grad Celsius betragen.
ÜBERGANGSFRIST WURDE FESTGELEGT
Gegen diejenigen, die gegen das Kommuniqué verstoßen, werden im Rahmen der einschlägigen Artikel des Gesetzes über Veterinärdienste, Pflanzengesundheit, Lebensmittel und Futtermittel verwaltungsrechtliche Sanktionen verhängt.
Lebensmittelunternehmer sind verpflichtet, die Bestimmungen des Kommuniqués bis zum 31. Dezember 2024 umzusetzen. Lebensmittel, die vor diesem Datum etikettiert oder in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zum Ende ihrer Haltbarkeitsdauer auf dem Markt verbleiben.
Mit der Regelung sollen Verbraucher geschützt sowie Nachahmungen und Verfälschungen bei Produkten verhindert werden.
Nachrichtenquelle: AA
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