Neue Ära bei der Einstellung von Vertragslehrern
Die Verordnung, wonach sich die Auswahlpunktzahl für die Einstellung von Vertragslehrern zu 50 Prozent aus dem KPSS-Ergebnis und zu 50 Prozent aus dem Ergebnis der mündlichen Prüfung zusammensetzt, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschäftigung von Vertragslehrern wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Der Verordnung zufolge wurde beschlossen, dass die Auswahlpunktzahl bei der Einstellung von Vertragslehrern zu 50 Prozent aus dem Ergebnis der Auswahlprüfung für das öffentliche Personal (KPSS) und zu 50 Prozent aus dem Ergebnis der mündlichen Prüfung ermittelt wird.
MÜNDLICHE PRÜFUNGEN AB DEM 1. JULI
Die erste Anwendung dieser Regelung wird bei der neu angekündigten Einstellung von 20.000 Lehrern umgesetzt.
Die Voranmeldungen und die Wahl der Prüfungszentren für die Einstellung von 20.000 Lehrern erfolgen vom 20. bis 31. Mai. Die Prüfungszentren, in denen die Kandidaten ihre mündliche Prüfung ablegen werden, werden am 10. Juni bekannt gegeben.
Die mündlichen Prüfungen werden ab dem 1. Juli durchgeführt.
Das Bildungsministerium wird eine Reihe von Maßnahmen umsetzen, die den Verfahren bei schriftlichen Prüfungen ähneln, um sicherzustellen, dass die mündlichen Prüfungen bei der Lehrereinstellung auf objektiven Kriterien basieren.
Nachrichtenquelle: İHA
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