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Neue Ära bei Online-Anzeigen: Wer keine Zulassung hat, darf keine Anzeigen schalten

Das Handelsministerium hat eine Zulassungspflicht für das Schalten von Immobilien- und Fahrzeuganzeigen auf Online-Plattformen eingeführt. Die Regelung, die am 1. April für Fahrzeuganzeigen in Kraft trat, wird ab dem 7. April auch für Immobilienanzeigen gelten. Anzeigen von Immobilienmaklern und Autohändlern ohne entsprechende Zulassung werden aus dem System entfernt.

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Neue Ära bei Online-Anzeigen: Wer keine Zulassung hat, darf keine Anzeigen schalten

Das Handelsministerium hat den Beginn einer neuen Ära für den Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen und Immobilienanzeigen angekündigt. Die durch das Elektronische Anzeigen-Verifizierungssystem (EİDS) durchgeführte Autorisierungsprüfung ist nun für alle, die Anzeigen schalten möchten, verpflichtend.

1. APRIL FÜR FAHRZEUGE, 7. APRIL FÜR IMMOBILIEN

Die zweimonatige Übergangsfrist für Fahrzeuganzeigen ist abgelaufen. Seit dem 1. April können nur noch Fahrzeughalter, deren Verwandte ersten oder zweiten Grades oder über e-Devlet autorisierte Autohändler Anzeigen schalten. Das System wird die Eingabe von Anzeigen durch Händler ohne Zulassung nicht mehr zulassen.

Für Immobilienanzeigen beginnt eine ähnliche Anwendung am 7. April. Immobilieneigentümer werden, genau wie bei Fahrzeugen, autorisierten Immobilienmaklern über e-Devlet das Recht einräumen, Anzeigen zu schalten. Nach diesem Datum werden Anzeigen, die von nicht autorisierten Maklern geschaltet wurden, aus dem System entfernt.

AUTORISIERUNG ÜBER E-DEVLET

Personen oder Unternehmen, die Anzeigen schalten möchten, können ihre Autorisierungsprozesse einfach über das e-Devlet-System abwickeln. Auf diese Weise können Bürger kontrollieren, von wem eine Anzeige auf den Plattformen geschaltet wurde.

Die neue Regelung beschränkt sich nicht nur auf Anzeigenportale. Alle elektronisch veröffentlichten Anzeigen, einschließlich derer auf Social-Media-Plattformen, unterliegen dieser Anwendung. Damit soll gegen gefälschte Anzeigen und Betrugsaktivitäten vorgegangen werden.

Immobilieneigentümer können auf Wunsch mehreren Immobilienbüros die Befugnis erteilen, Anzeigen zu veröffentlichen. Voraussetzung ist jedoch, dass alle diese Unternehmen über eine gültige Zulassung verfügen.



Nachrichtenquelle: 12punto

Handelsministerium