Neue Entwicklung im Schweigegeld-Prozess gegen Trump: Einspruch gegen Redeverbot abgewiesen
Das Berufungsgericht des Bundesstaates New York hat den Einspruch des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump gegen das im Rahmen des „Schweigegeld“-Prozesses verhängte Redeverbot zurückgewiesen.
Das Berufungsgericht des Bundesstaates New York hat den Einspruch des Kandidaten der Republikanischen Partei für die US-Präsidentschaftswahl 2024, Donald Trump, gegen das im Rahmen des „Schweigegeld“-Prozesses verhängte Redeverbot zurückgewiesen.
Das aus fünf Richtern bestehende Gremium des Gerichts erklärte, dass die Entscheidung von Richter Juan Merchan, das gegen Trump verhängte Redeverbot bis zum Abschluss des Verfahrens aufrechtzuerhalten, korrekt sei. Das Berufungsgericht betonte, dass Merchan ein Gleichgewicht zwischen Trumps Rechten gemäß dem Ersten Verfassungszusatz der US-Verfassung und dem Ziel, eine ordnungsgemäße Rechtspflege in Strafverfahren zu gewährleisten, gewahrt habe. Zudem wurde in der Entscheidung des Gerichts festgehalten, dass Bezirksstaatsanwalt Alvin Bragg Beweise vorgelegt habe, die belegen, dass die Drohungen gegen das Personal der Staatsanwaltschaft eine erhebliche und unmittelbare Gefahr darstellten.
Das Richtergremium stellte fest, dass Richter Merchan „durch die Aufrechterhaltung eng gefasster Schutzmaßnahmen nicht seine Befugnisse überschritten“ habe.
Trumps Wahlkampfsprecher Steven Cheung bezeichnete Merchans Entscheidung als „eindeutig antiamerikanisch“ und merkte an, dass Trump weiterhin „entschieden gegen dieses Verbot“ vorgehe.
TRUMPS SCHWEIGEGELD-PROZESS
Der ehemalige US-Präsident Donald Trump wurde am 18. März 2023 von der Bezirksstaatsanwaltschaft Manhattan im Rahmen der Ermittlungen wegen der Zahlung von illegalem „Schweigegeld“ an den Erotikfilmstar Stormy Daniels während der Präsidentschaftswahl 2016 angeklagt. Trump wies die Vorwürfe zurück; der Prozess in New York begann am 15. April. Nach sechswöchigen Verhandlungen wurde er am 31. Mai von der Geschworenenjury in allen 34 Anklagepunkten für schuldig befunden. Die Anhörung zur Strafmaßverkündung wurde auf den 11. Juli verschoben.
Der Oberste Gerichtshof der USA entschied, dass Trump im Zusammenhang mit dem Sturm auf das Kapitol am 6. Januar und den Vorwürfen der Einmischung in die Präsidentschaftswahl 2020 „in einigen Bereichen Immunität“ genieße. Das Gericht stellte mit 6 zu 3 Stimmen fest, dass Trump für offizielle Handlungen Immunität vor Strafverfolgung genieße, diese Immunität jedoch nicht für private Handlungen gelte.
Nachrichtenquelle: AA
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