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Neue Kennzeichnungspflicht für Aromen

Mit einer Änderung der Verordnung über Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften des Türkischen Lebensmittelkodex wurde eine neue Kennzeichnungspflicht für Aromen eingeführt.

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Neue Kennzeichnungspflicht für Aromen

Im Rahmen der Kennzeichnungsregelung für Aromen wurde der Türkische Lebensmittelkodex geändert. Die 'Verordnung über Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften des Türkischen Lebensmittelkodex' wurde im Zuge der Harmonisierung mit der Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) aktualisiert.

Die Verordnung legt die in Lebensmitteln verwendeten Aromen, Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften, die bei ihrer Herstellung verwendeten Ausgangsstoffe sowie die Verwendungsbedingungen und Kennzeichnungsregeln fest. Die Verordnung wurde parallel zu den Änderungen der EU-Verordnung aktualisiert und die Änderungen wurden im Amtsblatt veröffentlicht.

In diesem Zusammenhang ist die Kennzeichnungspflicht für Aromen in Kraft getreten. Für Aromen, die nicht direkt an den Endverbraucher abgegeben werden, wurden zusätzliche Kennzeichnungsinformationen verpflichtend. Zudem müssen auf den Verpackungen oder Behältnissen von Aromastoffen und aromahaltigen Aromen die Hinweise 'Enthält Aromastoff. Vor Licht schützen, um Photoumwandlung zu verhindern' sowie 'Vor Licht schützen' angebracht werden.


Nachrichtenquelle: 12punto

Europäische Union Regelung Amtsblatt