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Neue Regelung an Flughäfen: Passagiere, die eine Durchsuchung verweigern, dürfen nicht an Bord

Die Sicherheitsanwendungen und Kontrollen an Flughäfen werden gemäß den Anforderungen des Chicagoer Abkommens, einem internationalen Zivilluftfahrtabkommen, neu geregelt.

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Neue Regelung an Flughäfen: Passagiere, die eine Durchsuchung verweigern, dürfen nicht an Bord

Mit einem Gesetzesentwurf, der auf der Tagesordnung des Parlaments steht, werden die Sicherheitsmaßnahmen an Flughafen-Eingängen neu geregelt. Passagiere, die eine Durchsuchung verweigern, werden nicht an Bord gelassen.

Alle Passagiere werden mittels technischer Geräte durchsucht. Sollte die technische Kontrolle nicht ausreichen, erfolgt eine manuelle Durchsuchung.

Während dieses Vorgangs können als verdächtig eingestufte Gegenstände geöffnet und verbotene Objekte in Verwahrung genommen werden.

Passagiere, die eine manuelle Durchsuchung ihrer Person oder ihres Gepäcks verweigern, werden nicht zum Flug zugelassen.

Die Sicherheitsmaßnahmen an den Flughafen-Eingängen können unter Aufsicht der Polizei auch von privatem Sicherheitspersonal durchgeführt werden.

Privates Sicherheitspersonal darf unter polizeilicher Aufsicht Personen, deren Habseligkeiten, Gepäck und Fracht mit technischen Geräten und bei Bedarf manuell durchsuchen.

Bei Straftaten an Bord, die den zuständigen Behörden nicht gemeldet werden, drohen harte Sanktionen.

GELDSTRAFEN VON BIS ZU 500 TAUSEND LIRA

Im Falle von Straftaten an Bord wird bei einer Unterlassung der Meldung durch den Piloten an die zuständigen Behörden eine Geldstrafe zwischen 20 Tausend und 500 Tausend Lira verhängt.

Personen, die ohne Flugerlaubnis oder außerhalb der von der Zivilluftfahrtbehörde oder den Verwaltungsbehörden festgelegten Gebiete Drohnen (UAV) fliegen lassen und von Sicherheitskräften identifiziert werden, müssen eine Strafe von 60 Tausend Lira zahlen.


Nachrichtenquelle: 12punto

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