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Neue Regelung für Online-Shopping: Tritt morgen in Kraft

Die neue Verordnung des Handelsministeriums regelt den Überwachungsprozess von Produkten, die über Fernabsatzmethoden auf den Markt gebracht werden. Was beinhalten diese Änderungen?

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Neue Regelung für Online-Shopping: Tritt morgen in Kraft

Die am 30. Oktober 2024 im Amtsblatt veröffentlichte "Verordnung über die Marktüberwachung und Kontrolle von Produkten, die über Fernkommunikationsmittel auf den Markt gebracht werden" tritt am 1. April 2025 in Kraft. Die neuen Regelungen, die nach einer fünfmonatigen Übergangsfrist angewendet werden, bringen neue Verpflichtungen für E-Commerce-Plattformen und Verkäufer mit sich.

WAS UMFASST DIE VERORDNUNG?

Die vom Handelsministerium erstellte Verordnung regelt die Verfahren und Grundsätze für die Marktüberwachung und Kontrolle von Produkten, die dem Verbraucher über Fernabsatzmethoden angeboten werden. Die am 30. Oktober 2024 veröffentlichte Verordnung wird ab dem 1. April 2025 angewendet.

ALLE PRODUKTINFORMATIONEN WERDEN ZWINGEND ERFORDERLICH SEIN

Gemäß der neuen Regelung sind Verkäufer verpflichtet, den Verbrauchern Sicherheitsinformationen zu den Produkten klar und verständlich zur Verfügung zu stellen. In Produktanzeigen müssen Informationen zum Hersteller oder Importeur, die Kontaktadresse sowie notwendige Angaben zur Produktsicherheit enthalten sein. Für Unternehmen, die bestimmte Produkte aus dem Ausland in die Türkei versenden, wird die Verpflichtung zur Ernennung eines lokalen Vertreters in der Türkei eingeführt.

24-STUNDEN-REGEL WIRD EINGEFÜHRT

E-Commerce-Plattformen sind verpflichtet, die Sicherheitsinformationen zu den in ihren Systemen gelisteten Produkten aufzubewahren. Bei Feststellung nicht konformer Produkte müssen die Plattformen die entsprechenden Anzeigen innerhalb von 24 Stunden aus dem Verkehr ziehen. Zudem müssen sie einen Kontaktpunkt einrichten, an den sich Verbraucher bei Fragen zur Produktsicherheit wenden können.

WELCHE SANKTIONEN WERDEN ANGEWENDET?

Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen der Verordnung werden die im Gesetz Nr. 7223 über Produktsicherheit und technische Vorschriften festgelegten Sanktionen angewendet. In diesem Rahmen können Maßnahmen wie die Sperrung des Zugangs zu Produkten, die die Sicherheitsanforderungen nicht erfüllen, ergriffen werden.


Nachrichtenquelle: 12punto

Online-Shopping Handelsministerium