Neue Regelungen für Bankgeschäfte und Telefonanschlüsse: Gesichtserkennung wird eingeführt
Im Rahmen des Strategiepapiers zur Justizreform werden neue Vorschriften für Bankgeschäfte und Telefonabonnements eingeführt. Für Transaktionen an Geldautomaten wird eine Gesichtserkennung erforderlich sein, nicht aktualisierte Telefonanschlüsse werden gesperrt und Identitätsprüfungsverfahren werden verschärft.
Im Rahmen des Strategiepapiers zur Justizreform werden strenge Kontrollen für Bankgeschäfte und Telefonabonnements eingeführt. Im Zuge der vom Justizministerium angekündigten Reform werden die Verantwortlichkeiten von Banken und Finanzinstituten ausgeweitet, um neue Verpflichtungen im Kampf gegen Betrug und Cyberkriminalität zu etablieren.
SICHERHEITSMASSNAHMEN BEI BANKGESCHÄFTEN WERDEN VERSCHÄRFT
Gemäß der neuen Regelung wird es bei Banken und elektronischen Zahlungsdienstleistern nicht mehr möglich sein, Konten ohne die Verifizierung eines elektronischen Personalausweises zu eröffnen. Personen, die Transaktionen an Geldautomaten durchführen, müssen sich durch Sicherheitskameras erfassen lassen. Personen, deren Gesicht von den Kameras nicht identifiziert werden kann, wird die Durchführung von ATM-Transaktionen verweigert. Die Aufzeichnungen der ATM-Sicherheitskameras müssen für mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.
Darüber hinaus können bestimmte Konten vorübergehend gesperrt werden, um Cyberkriminalität zu verhindern. Vermögenswerte auf Konten, die als Tatmittel identifiziert wurden, können beschlagnahmt und an die geschädigten Opfer zurückgegeben werden.
Sollten Banken und Finanzinstitute die von Justizbehörden angeforderten Informationen und Dokumente nicht innerhalb von 10 Tagen übermitteln, können gegen die betreffenden Institutionen Bußgelder verhängt werden.
NEUE REGELUNGEN FÜR TELEFONANSCHLÜSSE
Auch für Telefonabonnements treten neue Regelungen in Kraft. Die Identitätsprüfungsverfahren werden verschärft und die Aktualisierung von Abonnementdaten wird zur Pflicht. Anschlüsse, deren Daten nicht innerhalb der festgelegten Frist aktualisiert werden, werden für die Kommunikation gesperrt.
Bürgern wird es gestattet sein, maximal drei Mobilfunkanschlüsse zu besitzen, während für ausländische Staatsangehörige die Obergrenze bei einem Anschluss liegt. Telefonanschlüsse, die nachweislich für Betrugsdelikte genutzt wurden, werden abgeschaltet.
Telefonanbieter sind zudem verpflichtet, die von Justizbehörden angeforderten Informationen und Dokumente innerhalb von 10 Tagen zu übermitteln. Gegen Betreibergesellschaften, die innerhalb dieser Frist keine Informationen bereitstellen, können Bußgelder verhängt werden.
NEUE SCHRITTE IM KAMPF GEGEN BETRUG
Mit den neuen Regelungen wird insbesondere ein effektiverer Kampf gegen Straftaten angestrebt, die unter Nutzung von Bank- und IT-Systemen begangen werden. Es werden Anpassungen vorgenommen, um Probleme bei Beschlagnahmungen und Einziehungen im Strafverfahren zu lösen.
Durch die strengere Überwachung von Finanztransaktionen und der Nutzung von Mobilfunkanschlüssen soll die Begehung von Straftaten wie Betrug und Diebstahl über IT-Systeme verhindert werden.
Nachrichtenquelle: 12punto
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