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Nicht lizenzierte Produktionsanlagen im Erdbebengebiet dürfen überschüssigen Strom verkaufen

Im Erdbebengebiet kann der gesamte überschüssige Strom aus nicht lizenzierten Produktionsanlagen, die in diesem Jahr erstmals in Betrieb genommen wurden, zum Verkauf angeboten werden.

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Nicht lizenzierte Produktionsanlagen im Erdbebengebiet dürfen überschüssigen Strom verkaufen

Die Entscheidung des Energiemarktregulierungsamtes (EPDK) zu diesem Thema wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Demnach wird für nicht lizenzierte Produktionsanlagen in Städten, für die aufgrund der Erdbeben vom 6. Februar der Ausnahmezustand verhängt oder die zum Katastrophengebiet erklärt wurden, bei Produktionsanlagen, die in diesem Jahr in Betrieb genommen wurden und mit in diesem Jahr erstmals in Betrieb genommenen Verbrauchsanlagen verknüpft sind, die gesamte Menge des überschüssigen Stroms, der zum Verkauf angeboten werden kann, berücksichtigt.

Sollten die gesamten nicht verrechneten Stromverbrauchswerte der betreffenden Anlagen für die Jahre 2023 und 2024 jeweils unter dem nicht verrechneten Wert von 2022 liegen, werden für die Berechnung der im nächsten Jahr zum Verkauf stehenden Stromerzeugungsmenge die Verbrauchsdaten von 2022 herangezogen.



Nachrichtenquelle: AA

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