Obergrenze für Wohnungsbaugesellschafts-Gebühren kommt: Neue Regelung im Parlament
Die gesetzliche Neuregelung, von der eine Lösung für die hohen Gebührenerhöhungen in Wohnanlagen erwartet wird, steht auf der Tagesordnung des Parlaments. Minister Murat Kurum erläuterte die Details der neuen Maßnahmen.
Der Minister für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel, Murat Kurum, erklärte, dass ein neuer Gesetzesentwurf bereitsteht, der sowohl die Transparenz als auch die Kontrolle gegenüber den überhöhten Gebührenerhöhungen, über die sich Bewohner von Wohnanlagen am häufigsten beschweren, erhöhen soll. Laut der Ankündigung von Minister Kurum wird die ausgearbeitete umfassende Gesetzgebung den Abgeordneten zur Genehmigung vorgelegt.
Kurum betonte, dass die von Jahr zu Jahr steigenden Gebühren für Wohnanlagen künftig nicht mehr willkürlich und ohne Begründung erhöht werden können: "Gebührenerhöhungen dürfen in keinem Fall über der Inflationsrate liegen, und willkürliche Preiserhöhungen werden unterbunden", sagte er.
Kurum erinnerte daran, dass die Verwaltungen von Wohnanlagen in der derzeitigen Praxis keiner ausreichenden Kontrolle unterliegen und sie deshalb zahlreiche Beschwerden von Bürgern erhalten, und betonte, dass die neue Regelung diesen Mangel beheben werde.
Unternehmen, die die Verwaltung von Wohnanlagen übernehmen, werden nach Inkrafttreten des Gesetzes sowohl vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel zertifiziert als auch klassifiziert. Zudem werden diese Unternehmen mindestens einmal jährlich staatlich geprüft. Bei einem Anstieg der Beschwerden werde das Ministerium zudem umgehend Prüfungen einleiten, hieß es.
Durch die Regelung, die darauf abzielt, künstlich in die Höhe getriebene Gebühren zu verhindern, sollen die Bewohner von Wohnanlagen wirtschaftlich besser geschützt werden. Minister Kurum erklärte: "Wir handeln im Einklang mit den berechtigten Forderungen unserer Bürger. Mit der neuen Regelung wird niemand mehr nach eigenem Ermessen die Gebühren erhöhen können; die Anwendung wird vollständig an die gesetzlichen Vorschriften gebunden sein."
Nachrichtenquelle: 12punto
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