Özel reagiert auf IBB-Operation: 'HSK hat unseren Antrag abgelehnt, jeder wird sich verantworten müssen'
Der CHP-Vorsitzende Özgür Özel kritisierte bei den Haushaltsberatungen die gegen die Stadtverwaltung Istanbul (IBB) laufenden Ermittlungen scharf. Özel gab bekannt, dass die Beschwerde gegen den Istanbuler Generalstaatsanwalt Akın Gürlek vom HSK zurückgewiesen wurde.
Bei den Haushaltsberatungen in der Großen Nationalversammlung der Türkei thematisierte der CHP-Vorsitzende Özgür Özel die gegen die Stadtverwaltung Istanbul (IBB) gerichteten Operationen. Özel kritisierte die Regierung und bezeichnete die in der Anklageschrift erhobenen Vorwürfe als haltlos.
„ANGESICHTS EINER SOLCHEN UNGLEICHHEIT KANN MAN NICHT SCHWEIGEN“
Özel argumentierte, dass die Vorwürfe in der IBB-Akte „grundlos“ seien und die Operationen politisch gesteuert würden. Er wies auf den Stil der Erklärungen der Generalstaatsanwaltschaft hin und äußerte sich wie folgt:
„Erklärungen der Generalstaatsanwaltschaft sind kurz und präzise, sie beeinflussen das Gerichtsverfahren nicht. Dieser Text widerspricht diesem Grundsatz völlig. Das HSK muss sich diesen Generalstaatsanwalt genauer ansehen.“
BESCHWERDE GEGEN GÜRLEK ABGELEHNT
Im weiteren Verlauf seiner Rede kam er auf den Antrag bezüglich Akın Gürlek zu sprechen und gab bekannt, dass die Beschwerde der CHP beim Rat der Richter und Staatsanwälte (HSK) gegen den Istanbuler Generalstaatsanwalt abgeschlossen sei. Er wandte sich an die AKP-Abgeordneten und rief:
„Unser heutiger Antrag beim HSK wurde nicht zur Prüfung zugelassen. Der Tag wird kommen, an dem sich jeder vor einer unabhängigen Justiz verantworten muss.“
DETAILS ZUM CHP-ANTRAG
Nach Informationen von Birgün wurde in der Beschwerdeschrift der CHP kritisiert, dass Akın Gürlek Mitglied im Verwaltungsrat von ETİ Maden sei, was mit dem Amt eines Staatsanwalts unvereinbar sei. In der Petition wurden sowohl strafrechtliche als auch verwaltungsrechtliche Ermittlungen gefordert.
In der CHP-Petition hieß es::
„Aus den oben genannten und von Amts wegen zu berücksichtigenden Gründen beantragen wir im Namen der Vertretung die Durchführung der erforderlichen strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Ermittlungen gegen die Beschuldigten sowie die Verhängung von Sanktionen.“
Es wurde berichtet, dass das HSK am 8. Dezember auf das Ersuchen der CHP reagierte und diesen Antrag ablehnte.
Nachrichtenquelle: 12punto
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