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Parteitag-Klagen der CHP nach Ankara verlagert

Das 45. Zivilgericht erster Instanz in Istanbul hat den Antrag abgelehnt, die Klage auf Annullierung des 21. und 22. Außerordentlichen sowie des 38. Ordentlichen Parteitags der CHP mit dem Verfahren zum Istanbuler Provinzparteitag zusammenzulegen. Das 19. Zivilgericht erster Instanz in Istanbul verwies den Fall unterdessen wegen Unzuständigkeit an die Gerichte in Ankara.

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Parteitag-Klagen der CHP nach Ankara verlagert

Beim 19. Zivilgericht erster Instanz in Istanbul war eine neue Klage auf Annullierung des 38. Ordentlichen Parteitags sowie des 21. und 22. Außerordentlichen Parteitags der CHP und auf einstweilige Einstellung des Prozesses zum 39. Ordentlichen Parteitag eingereicht worden.

Die Klägerin, die ehemalige Istanbuler Delegierte Özlem Erkan, hatte zuvor bereits die Annullierung des 38. Ordentlichen Provinzparteitags der CHP in Istanbul vom 8. Oktober 2023 gefordert. Das 45. Zivilgericht erster Instanz in Istanbul hatte daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen die Provinzverwaltung erlassen und diese ihres Amtes enthoben.

Erkan beantragte, die neu eingereichte Klage mit dem Verfahren vor dem 45. Zivilgericht erster Instanz zusammenzulegen. Das 45. Zivilgericht erster Instanz wies diesen Antrag jedoch zurück.

Daraufhin kehrte die Akte an das 19. Zivilgericht erster Instanz in Istanbul zurück. Das Gericht entschied auf Unzuständigkeit mit der Begründung, dass der Hauptsitz der Partei in Ankara liege und Klagen gegen juristische Personen in die Zuständigkeit der Zivilgerichte erster Instanz in Ankara fielen.

Mit dem Beschluss des Gerichts vom 22. September wurden die in Istanbul eingereichten Klagen auf Annullierung der Parteitage aufgrund der Unzuständigkeit nach Ankara verwiesen.

"EINE ENTWICKLUNG, DIE DIE ANGELEGENHEIT AUF RECHTSWEGE ZURÜCKFÜHRT"

Çağlar Çağlayan äußerte sich gegenüber Halk TV wie folgt:

"In der vergangenen Woche wurde eine neue Klage eingereicht, um unseren zuvor abgehaltenen Ordentlichen Parteitag sowie unseren Außerordentlichen Parteitag zu annullieren und die Durchführung unseres Parteitags zu verhindern. Wie Sie wissen, gibt es ein Gericht in Istanbul, das eine einstweilige Verfügung erlassen hat. Es wurde beantragt, die Klage mit diesem Verfahren zusammenzulegen. Das 45. Zivilgericht erster Instanz in Istanbul lehnte diese Zusammenlegung jedoch mit der Begründung ab, dass sich die dort anhängige Klage auf den Istanbuler Provinzparteitag beziehe, während die neu vorgelegte Akte die Parteitage in Ankara betreffe.

Daraufhin kehrte die Akte an das 19. Zivilgericht erster Instanz in Istanbul zurück. Wir haben gestern von der Situation erfahren, Kontakt mit dem Gericht aufgenommen und unsere Anträge gestellt. Das 19. Zivilgericht erster Instanz in Istanbul hat die Akte nach Ankara verwiesen, da sich die Klage auf den Parteitag bezieht und der Hauptsitz der Partei in Ankara liegt. Dies ist eine normale Entwicklung. Eine Entwicklung, die die Dinge wieder in geordnete Bahnen lenkt und die Angelegenheit auf den Rechtsweg zurückführt."


Nachrichtenquelle: 12punto

CHP