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Pflicht für Katzen- und Hundebesitzer: Frist für die Kennzeichnung bekannt gegeben

Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat die Verordnung zur Kennzeichnung und Registrierung von Haustieren geändert. Gemäß der neuen Regelung müssen Katzen- und Hundebesitzer ihre Tiere bis zum 31. Dezember 2025 registrieren lassen.

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Pflicht für Katzen- und Hundebesitzer: Frist für die Kennzeichnung bekannt gegeben

Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat im Rahmen der „Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Kennzeichnung und Registrierung von Katzen, Hunden und Frettchen“ neue Regelungen in Kraft gesetzt. Mit der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung sind Katzen- und Hundebesitzer verpflichtet, ihre Tiere innerhalb der festgelegten Frist registrieren zu lassen.

Gemäß der neuen Verordnung werden alle Katzen und Hunde über die Provinz- und Bezirksdirektionen für Land- und Forstwirtschaft oder autorisierte Stellen gekennzeichnet und registriert. Tierhalter müssen diesen Vorgang bis zum 31. Dezember 2025 abschließen.

Die Registrierung von Katzen und Hunden, die aus Tierheimen adoptiert wurden, erfolgt durch die verantwortlichen Tierärzte im System des Ministeriums, und für diese Tiere wird ein Reisepass ausgestellt. Kommunalverwaltungen, natürliche oder juristische Personen sowie private Tierheime sind in diesem Prozess zuständig und verantwortlich.

DEFINITION VON PRIVATEN TIERHEIMEN 

Mit der Verordnung wurden Einrichtungen, die mit Genehmigung des Ministeriums gegründet wurden und in denen Tiere untergebracht sind, als „private Tierheime“ definiert. Diese Einrichtungen sind verpflichtet, den Tod oder das Verschwinden von Tieren, die sie aufgenommen haben, innerhalb der vorgeschriebenen Frist der zuständigen Provinz- oder Bezirksdirektion zu melden.

Betreiber privater Tierheime sind für die Pflege und Ernährung der Haustiere verantwortlich; sie dürfen die Tiere weder aussetzen noch zur Adoption freigeben. Zudem ist es untersagt, mehr Tiere zu halten, als in der Genehmigungsurkunde angegeben ist.

MIKROCHIP-PFLICHT 

Mit der neuen Regelung wurden auch Änderungen bei der Mikrochip-Anwendung vorgenommen. Mikrochips werden nun zwischen den Schulterblättern oder im Nackenbereich nahe dem Ohr platziert. Bei einigen Rassen mit genetischer Veranlagung kann die Anwendung auch im Bein- oder Brustbereich erfolgen.

Darüber hinaus wurde der Begriff „Tierheim“ (Barınak) in der Verordnung durch „Tierpflegeheim“ (Hayvan bakımevi) ersetzt.

REGISTRIERUNGSPFLICHT 

Im Rahmen der neuen Verordnung wird bei der Adoption herrenloser Tiere durch natürliche oder juristische Personen sowie private Tierheime ein Formular zur Übernahme herrenloser Tiere ausgefüllt. In diesem Prozess wird von den bei den Kommunalverwaltungen tätigen Tierärzten spätestens zehn Tage nach dem Adoptionsdatum ein neuer Reisepass ausgestellt und in der Datenbank erfasst.

Im Falle des Todes eines registrierten Haustieres muss dies innerhalb von 30 Tagen, bei Verlust innerhalb von 7 Tagen durch die Besitzer bei der Provinz- oder Bezirksdirektion oder den autorisierten Institutionen und Organisationen gemeldet werden.

FRIST: 31. DEZEMBER 2025

Alle Katzen- und Hundebesitzer sind verpflichtet, ihre Tiere bis zum 31. Dezember 2025 durch Beantragung bei der Provinz- oder Bezirksdirektion oder den autorisierten Institutionen und Organisationen kennzeichnen und registrieren zu lassen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Tiere, die bis zu diesem Datum nicht gekennzeichnet wurden, Sanktionen verhängt werden können.


Nachrichtenquelle: 12punto

Land- und Forstwirtschaftsministerium Katze Hund