Präsident der Anwaltskammer Istanbul, Kaboğlu, kündigt außerordentlichen Kongress für den 23. Februar an!
Der Präsident der Anwaltskammer Istanbul, İbrahim Kaboğlu, gab auf einer Pressekonferenz im Hauptsitz der Anwaltskammer Istanbul bekannt, dass am 23. Februar ein außerordentlicher Kongress stattfinden wird. Kaboğlu betonte die Bedeutung dieses Treffens und erklärte: „Ein solches Treffen findet zum ersten Mal statt.“
Im Hauptsitz der Anwaltskammer Istanbul fand eine Pressekonferenz statt. Der Präsident der Anwaltskammer Istanbul, İbrahim Kaboğlu, kündigte während der Pressekonferenz an, dass am 23. Februar ein außerordentlicher Kongress einberufen wird.
Kaboğlu sagte: „Dies ist kein gewöhnliches Treffen. Ich habe hier hunderte Treffen abgehalten, aber ein solches Treffen findet zum ersten Mal statt.“
Die Rede des Präsidenten der Anwaltskammer Istanbul, İbrahim Kaboğlu, im Wortlaut:
„Dieses Treffen ist kein gewöhnliches Treffen. Es ist ein Novum. Bei unserem demokratischen Kongress am 19. und 20. Oktober 2024 haben die Mitglieder der Anwaltskammer Istanbul ihren Willen bekundet und eine Führung bestimmt. Das heutige Treffen ist im Grunde der Kern des Kongresses vom 20. Oktober.
Nachdem wir die Verwaltung am 24. Oktober übernommen hatten, begannen wir am 25. Oktober mit der Arbeit. Wie Sie alle wissen, habe ich seit der zweiten Hälfte der 70er Jahre, 40 Jahre später, in der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) und hier in den letzten zweieinhalb Monaten bei 47 Treffen und Zulassungsfeiern, also insgesamt 50 Mal, den Eid auf die Anwaltschaft abgelegt – einen Eid auf die Treue zum Recht, zur Moral, zur Verfassung und zu den ethischen Grundsätzen des Berufsstandes.
Am 22. Dezember sahen wir uns mit einer Erklärung konfrontiert, dass eine staatsanwaltschaftliche Untersuchung eingeleitet werden würde. Unsere Erklärung vom 22. Dezember erfolgte im Rahmen des Schutzes der Menschenrechte und der Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit, basierend auf den einschlägigen Artikeln des Anwaltsgesetzes. Als wir dann am 7. Januar zur Staatsanwaltschaft geladen wurden, haben wir keine Aussage gemacht und keine Verteidigung vorgebracht. Wir haben lediglich eine Erklärung abgegeben.
Die Untersuchung war in jeder Hinsicht rechtswidrig und verfassungswidrig; das haben wir erklärt. Wir haben beim Verwaltungsgericht Ankara die Aufhebung der nachträglich erteilten Genehmigung des Justizministeriums beantragt. Doch die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul begnügt sich nicht damit, eine verfassungs- und rechtswidrige Untersuchung zu führen, sondern hat seit gestern eine Klage in Form eines Antrags eingereicht, mit dem Ziel, die Führung der Anwaltskammer Istanbul, die am 20. Oktober durch den gemeinsamen Willen der Anwaltskammer-Mitglieder bestimmt wurde, zu beenden. Dies ist in einer Weise geschehen, die der Verfassung, dem Anwaltsgesetz und dem Recht widerspricht.
Dies ist ein Eingriff von außen in die Kammerverwaltungen, deren Grundlage sich in Artikel 2 in Verbindung mit Artikel 138 der Verfassung findet. Es ist ein Eingriff in den demokratischen Willen der Tausenden von Anwälten, die die Verwaltung gewählt haben. Es ist in der Republik Türkei für kein Organ möglich, verfassungswidrig zu handeln. Unsere Verfassung ist für die Legislative, die Exekutive und die Judikative bindend, und sie muss es auch sein. Wir bemühen uns, die Rechte der Verteidigung zu verteidigen. Wir konnten gegenüber diesem verfassungswidrigen Eingriff nicht schweigen.
Ich verkünde hiermit unsere Entscheidung, am 23. Februar einen außerordentlichen Kongress abzuhalten. Dieser Kongress wird allen Bürgern der Republik Türkei und ihren Verfassungsorganen – mit der Unterstützung der 66.000 bis 67.000 Anwälte der Anwaltskammer Istanbul und aller Anwaltskammern der Türkei – verdeutlichen, was Demokratie bedeutet und dass Demokratie nur durch den Rechtsweg funktioniert und aufgebaut werden kann. In diesem Sinne sind Sie alle zum Demokratiekongress am 23. Februar eingeladen.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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