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Reaktion von AKP-Politiker Tarhan: EGMR-Urteil ist für Aleviten und die Türkei gegenstandslos

Der AKP-Politiker Metin Tarhan äußerte sich zum Urteil des EGMR bezüglich der Aleviten und erklärte: „Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist sowohl für die Aleviten als auch für die Republik Türkei gegenstandslos.“

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Reaktion von AKP-Politiker Tarhan: EGMR-Urteil ist für Aleviten und die Türkei gegenstandslos

Das AKP-MKYK-Mitglied Metin Tarhan bewertete die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, das Alevitentum auf Antrag der Föderation der Alevitischen Gemeinden in Österreich (AAGÖ) als einen vom Islam unabhängigen Glauben anzuerkennen.

„GEGENSTANDSLOS“

In der Sendung von Kanal 24, in der er die Fragen von Esra Elönü beantwortete, sagte Tarhan: „Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist sowohl für die Aleviten als auch für die Republik Türkei gegenstandslos.“

Tarhan fügte hinzu: „Während unser Land seine nationale Einheit und Zusammengehörigkeit festigt und unser Staat rationale Schritte in Bezug auf die Aleviten unternimmt, muss man leider in Betracht ziehen, dass es Kreise geben könnte, die dies nicht wünschen.“

WAS WAR GESCHEHEN?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Alevitentum auf Antrag der Föderation der Alevitischen Gemeinden in Österreich (AAGÖ) als einen vom Islam unabhängigen Glauben anerkannt.

Der EGMR stützte sich dabei auf Artikel 9 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der besagt: „Jede Person hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht, Bräuche und Riten zu bekennen.“ Auf dieser Grundlage erkannte das Gericht an, dass das Alevitentum ein vom Islam getrennter Glaube sei.


Nachrichtenquelle: 12punto

EGMR AKP Aleviten Österreich Antrag Gottesdienst Gericht Republik Türkei