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Schreiben des Ministeriums an die Gouverneursämter: Strafen für Kommunen wegen herrenloser Straßenhunde!

Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat Behauptungen dementiert, wonach Kommunen bis 2028 Zeit hätten, herrenlose Hunde einzusammeln. Es wurde betont, dass die Kommunen unverzüglich handeln müssen, und angekündigt, dass gegen Kommunen, die Hunde wieder auf die Straße setzen, eine Geldstrafe von 71.965 TL pro Tier verhängt wird.

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Schreiben des Ministeriums an die Gouverneursämter: Strafen für Kommunen wegen herrenloser Straßenhunde!

In einer Anweisung des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft an die Gouverneursämter wurde betont, dass die Behauptungen, wonach Kommunen bis zum Jahr 2028 Zeit hätten, herrenlose Hunde einzusammeln, nicht der Wahrheit entsprechen.

Es wurde darauf hingewiesen, dass die Kommunen herrenlose Hunde unverzüglich einsammeln müssen, und erklärt, dass gegen Kommunen, die die eingesammelten Hunde wieder auf die Straße setzen, eine Geldstrafe von 71.965 TL pro Tier verhängt wird.

In der Anweisung des Ministeriums heißt es:

"Obwohl den Kommunen mit einer Bevölkerung von über fünfundzwanzigtausend Einwohnern gemäß Gesetz Nr. 5199 eine Frist bis zum 31.12.2028 eingeräumt wurde, um Tierheime zu errichten und die Bedingungen bestehender Heime zu verbessern, widerspricht es den Rechtsvorschriften, das Jahr 2028 für das Einsammeln der Tiere abzuwarten, da die Bestimmungen bezüglich des Einsammelns der Tiere, deren Unterbringung in Tierheimen und deren dortiger Verbleib mit dem Datum der Veröffentlichung des Gesetzes in Kraft getreten sind."

Darüber hinaus wurde daran erinnert, dass es gemäß Artikel 14 des Gesetzes verboten ist, eingesammelte herrenlose Tiere außerhalb von Tierheimen auszusetzen oder Hunde aus den Heimen wieder auf die Straße zu entlassen, selbst wenn ihre Rehabilitation abgeschlossen ist. Es wurde mitgeteilt, dass gegen Kommunen, die gegen diese Regel verstoßen, für jedes festgestellte Tier ein Bußgeld in Höhe von 71.965 TL verhängt wird.


Nachrichtenquelle: 12punto

Streunende Hunde Kommunen Geldstrafe herrenlose Tiere Land- und Forstwirtschaftsministerium