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Schritt zur 'Beschränkung' nach nur 7 Minuten Verhandlungsdauer im IBB-Prozess: Staatsanwaltschaft stimmt zu

Das 40. Schwurgericht von Istanbul, das den IBB-Prozess führt, hat nach der Unterbrechung der heutigen Sitzung aufgrund der Krise um Turan Taşkın Özer ein neues Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft von Bakırköy bezüglich der Sitzungsordnung gerichtet.

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Schritt zur 'Beschränkung' nach nur 7 Minuten Verhandlungsdauer im IBB-Prozess: Staatsanwaltschaft stimmt zu

Der CHP-Abgeordnete für Istanbul, Turan Taşkın Özer, hatte sich bei der heutigen Sitzung des IBB-Prozesses in den Anwaltsbereich gesetzt. Nach den Spannungen im Gerichtssaal wurde die Verhandlung, die nur 7 Minuten dauerte, auf morgen vertagt. Daraufhin richtete das 40. Schwurgericht von Istanbul ein neues Schreiben an die Staatsanwaltschaft mit der Bitte, die Anzahl der Personen, die an der Verhandlung teilnehmen dürfen, zu begrenzen. Die Staatsanwaltschaft hat diesem Antrag zugestimmt.

Der IBB-Prozess, der letzte Woche begann, verlief auch heute wieder angespannt.

Der Vorsitzende des Gerichts, der den Saal betrat, sagte: "Ein Abgeordneter hat sich in den Anwaltsbereich gesetzt, bitte begeben Sie sich in den Zuschauerbereich."

Daraufhin erklärte der CHP-Abgeordnete für Istanbul, Turan Taşkın Özer, dass er Anwalt sei. Auf die Frage des Richters, ob er eine Vollmacht habe, gab Özer an, dass er die Verhandlung beobachte.

Der Gerichtsvorsitzende fragte: "Sie können die Verhandlung vom Zuschauerbereich aus verfolgen und sich dort Notizen machen. Wir beginnen jeden Morgen mit einem Problem. Wir haben viele Inhaftierte. Wir versuchen, die Verteidigung anzuhören, wir können nicht jeden Tag mit einer Krise weitermachen. Bitte gehen Sie in den Zuschauerbereich. Welchen Status haben Sie derzeit?" Özer antwortete: "Die Anklageschrift liegt vor mir, ich mache mir Notizen. Entfernen Sie mich mit Gewalt."

Der Richter sagte: "Wenn jeder an seinem Platz ist, können wir eine ordnungsgemäße Verhandlung führen. Sie können als Jurist im Zuschauerbereich sitzen. Wir haben den notwendigen Platz für Abgeordnete reserviert. Auf diese Weise kann ich die Verhandlung nicht beginnen."

NACH 7 MINUTEN BEENDET

Da Özer sich nicht in den für Zuschauer reservierten Bereich begab, unterbrach der Gerichtsvorsitzende die Sitzung.

Nach der Unterbrechung kehrte das Gericht nicht mehr in den Saal zurück. Nicht das Gericht, sondern der Gerichtsdiener teilte den Zuschauern im Saal mit, dass die Verhandlung auf morgen vertagt wurde.

Damit wurde die Verhandlung, die am Morgen angespannt begonnen hatte, nach einer Dauer von 7 Minuten auf morgen verschoben.

ANTRAG AN DIE STAATSANWALTSCHAFT FÜR NEUE MASSNAHMEN

Nach der Verhandlung, bei der es bereits letzte Woche zu ähnlichen Diskussionen gekommen war, schrieb das 40. Schwurgericht von Istanbul, das den Fall verhandelt, ein neues Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft von Bakırköy.

In dem Schreiben wurde gefordert, notwendige Maßnahmen für den Zugang zum Gerichtssaal zu ergreifen, um "die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens, die vollständige Verteidigung der Angeklagten und die Fortführung der gerichtlichen Tätigkeiten gemäß den Verfahrensvorschriften zu gewährleisten".

In dem Schreiben des Gerichts wurde festgehalten, dass im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Verfassung, der Strafprozessordnung (CMK) und der einschlägigen Rechtsvorschriften die Verteidigungsrechte der Angeklagten gewahrt werden müssen.

In diesem Zusammenhang wurde festgelegt, dass es angemessen sei, zur sechsten Sitzung des ersten Verhandlungstages nur die Angeklagten und ihre bevollmächtigten Verteidiger, die Nebenkläger und deren Anwälte, Pressevertreter, die den Prozess verfolgen möchten, sowie jeweils einen Angehörigen ersten oder zweiten Grades der inhaftierten Angeklagten zuzulassen.

Das Gericht forderte die Ergreifung notwendiger Maßnahmen, um Personen, die nicht zu den genannten Gruppen gehören, den Zutritt zum Gerichtssaal zu verwehren.

Die Staatsanwaltschaft hat diesem Antrag des Gerichts zugestimmt.

SCHREIBEN DER GENERALSTAATSANWALTSCHAFT AN DIE GENDARMERIE

Die Generalstaatsanwaltschaft von Bakırköy richtete daraufhin ein Schreiben an das Gendarmeriekommando der Provinz Istanbul bezüglich der Sicherheitsmaßnahmen gemäß dem Antrag des Gerichts.

In dem Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass der Zwischenbeschluss des Gerichts bezüglich des Verhandlungsverlaufs, der Ordnung im Gerichtssaal und der Teilnehmer umzusetzen sei. Es seien Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu treffen, die den mitgeteilten Beschränkungen entsprechen. Unter Berücksichtigung des Schreibens des Bezirksamtes Silivri sei sowohl im Umfeld des Geländes als auch am Eingang des für die Verhandlung vorgesehenen Gebäudes größte Sorgfalt walten zu lassen, um Störungen der Verhandlung durch Geräusche oder Verhalten zu vermeiden. Bei Handlungen, die einen Straftatbestand darstellen könnten, sei die Weisung der Generalstaatsanwaltschaft einzuholen.


Nachrichtenquelle: 12punto

Generalstaatsanwalt Generalstaatsanwaltschaft Strafsache CHP Prozess IBB-Prozess