Sendeverbot durch das 5. Friedensstrafgericht Diyarbakır im Fall Narin: Seit Tagen vermisst
Im Zusammenhang mit dem Verschwinden der 8-jährigen Narin Güran im Bezirk Bağlar in Diyarbakır wurde ein Sendeverbot für die Berichterstattung verhängt.
Im Fall der am 21. August in Diyarbakır verschwundenen 8-jährigen Narin Güran wurde vom 5. Friedensstrafgericht Diyarbakır ein Sendeverbot erlassen.
In der auf der Website des Rundfunk- und Fernsehhohen Rates (RTÜK) veröffentlichten Verbotsentscheidung heißt es: "Mit Beschluss des 5. Friedensstrafgerichts Diyarbakır der Republik Türkei vom 29.08.2024 mit der Aktenzeichen 2024/6024 D. İş wurde ein Sendeverbot verhängt".
Nachrichtenquelle: İHA
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