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Social-Media-Warnung an Diyanet-Personal

In einem offiziellen Schreiben an das Personal des Präsidiums für Religiöse Angelegenheiten (Diyanet) wurde gefordert, die Begriffe „Diyanet“, „DİB“ und „Diyanet İşleri Başkanlığı“ nicht in privaten Social-Media-Konten zu verwenden. Mitarbeiter der Behörde reagierten mit Kritik auf diese Anweisung und wiesen darauf hin, dass dieselben Begriffe auch in den Konten des Präsidenten Safi Arpaguş sowie des ehemaligen Präsidenten Ali Erbaş verwendet werden.

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Social-Media-Warnung an Diyanet-Personal

Die Debatten um die Eignung von Personal, die nach Ernennungen im Präsidium für Religiöse Angelegenheiten (Diyanet) aufgekommen waren, setzen sich nun mit einer an die Mitarbeiter gerichteten „Social-Media-Anweisung“ fort. Wie Birgün berichtet, wurde bekannt, dass in einem im März an die Behördenmitarbeiter versandten Schreiben davor gewarnt wurde, den Namen „Diyanet“ sowie das Logo der Institution in Social-Media-Konten zu verwenden.

OFFIZIELLES SCHREIBEN AN DAS PERSONAL VERSANDT

Nach Informationen aus Diyanet-Kreisen wurde in dem offiziellen Schreiben, das im Namen des Diyanet-Präsidenten Safi Arpaguş verschickt wurde, eine „Warnung bezüglich Namen und Abkürzungen“ ausgesprochen. In dem an das gesamte Personal übermittelten Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass Namen und Abkürzungen wie „Diyanet“, „DİB“ und „Diyanet İşleri Başkanlığı“ nicht verwendet werden dürfen.

In dem Schreiben hieß es zudem: „Außer durch das Präsidium für Religiöse Angelegenheiten sowie durch die vom Präsidium genehmigten Stiftungen, Institutionen und Organisationen darf das Wort Diyanet von anderen Institutionen, Organisationen sowie privaten und juristischen Personen nicht als Name, Titel oder Marke verwendet werden.“

REAKTIONEN AUS DER BELEGSCHAFT

Die Mitarbeiter des Präsidiums reagierten mit Kritik auf das besagte Schreiben. Die Angestellten argumentierten, dass sowohl der amtierende Diyanet-Präsident Safi Arpaguş als auch der ehemalige Präsident Ali Erbaş in ihren Social-Media-Konten genau jene Begriffe verwenden, deren Nutzung laut dem Schreiben untersagt ist.

Das Personal äußerte sich dazu wie folgt: „Diejenigen, die das Schreiben im Namen des Präsidenten unterzeichnen, wissen offenbar nicht, was der Präsident selbst verwendet. Die Regel und Anweisung sollte zuerst vom obersten Vorgesetzten der Institution angewendet werden, um dem Personal als Vorbild zu dienen.“

„DİB“-BEGRIFF IN KONTEN VORHANDEN

Mitarbeiter des Präsidiums behaupteten, dass die Begriffe, deren Verwendung im Warnschreiben untersagt wurde, in den Social-Media-Konten von Safi Arpaguş zu finden seien. Die Mitarbeiter erklärten: „In den Social-Media-Konten von Safi Arpaguş und dem ehemaligen Präsidenten Ali Erbaş wird die Abkürzung ‚DİB‘ für das Präsidium für Religiöse Angelegenheiten verwendet.“


Nachrichtenquelle: 12punto