Staatsanwaltschaft legt Einspruch ein: Wird Engin Polat doch nicht freigelassen?
Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul-Anadolu hat beschlossen, gegen die Freilassung von vier inhaftierten Angeklagten, darunter Engin Polat, im Prozess wegen Geldwäsche Einspruch einzulegen.
Für Engin Polat, der wegen Geldwäsche inhaftiert ist und dem bis zu 40 Jahre Haft drohen, sowie für drei weitere inhaftierte Angeklagte wurde ein Freilassungsbeschluss erlassen. Damit gibt es im Polat-Prozess keine Inhaftierten mehr.
Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul-Anadolu hat beschlossen, gegen die Freilassung von vier inhaftierten Angeklagten, darunter Engin Polat, im Prozess wegen Geldwäsche Einspruch einzulegen.
Die Entscheidung hatte in der Öffentlichkeit für große Empörung gesorgt.
Nachrichtenquelle: 12punto
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