Stellungnahme des Gouverneursamts: Person hatte behauptet, „Bewaffnete Personen laufen um unser Haus herum“
Das Gouverneursamt Istanbul teilte mit, dass nach den Äußerungen einer Person namens A.Y., die den İYİ-Partei-Abgeordneten aus Gaziantep, Mehmet Mustafa Gürban, markierte und behauptete: „Bewaffnete Personen laufen um unser Haus in Bağcılar herum, ich rufe den Staat auf, kämpfen Sie dagegen, sonst werde ich den Krieg aufgeben und in die Türkei kommen, dies ist mein letzter Aufruf“, Untersuchungen ergaben, dass die Person drei Vorstrafen hat, sich im Ausland aufhält und keine Sicherheitsbedrohung in der Region besteht.
Das Gouverneursamt Istanbul hat eine Stellungnahme zu den Äußerungen einer Person namens A.Y. veröffentlicht, die den İYİ-Partei-Abgeordneten aus Gaziantep, Mehmet Mustafa Gürban, markierte und behauptete: „Bewaffnete Personen laufen um unser Haus in Bağcılar herum, ich rufe den Staat auf, kämpfen Sie dagegen, sonst werde ich den Krieg aufgeben und in die Türkei kommen, dies ist mein letzter Aufruf.“
„ES WURDE FESTGESTELLT, DASS DREI VORSTRAFEN VORLIEGEN“
In der Erklärung heißt es:
„Nach dem Beitrag der Person namens A.Y. auf Social-Media-Plattformen, in dem sie den İYİ-Partei-Abgeordneten aus Gaziantep, Mehmet Mustafa Gürban, markierte und schrieb: ‚Bewaffnete Personen laufen um unser Haus in Bağcılar herum, ich rufe den Staat auf, kämpfen Sie dagegen, sonst werde ich den Krieg aufgeben und in die Türkei kommen, dies ist mein letzter Aufruf. Sammeln Sie die bewaffneten Personen sofort ein, dies ist mein letzter Aufruf. Ich rufe alle staatlichen Institutionen auf, dies ist mein letzter Aufruf‘, haben die Teams der Abteilung zur Bekämpfung von Cyberkriminalität Ermittlungen eingeleitet.
Bei der Überprüfung der Identitäts- und Adressdaten der Person wurde festgestellt, dass sie drei Vorstrafen hat und wegen anderer Straftaten gesucht wird. Bei einem Gespräch mit der Familie am Wohnort der Person wurde die Information eingeholt, dass sich die Person außerhalb des Landes aufhält. Zudem wurde festgestellt, dass in der Umgebung des Wohnsitzes der Person keine Sicherheitsbedrohung besteht, die Gegenstand des Social-Media-Beitrags war.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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