Stellungnahme im Fall Aziz İhsan Aktaş
Im Prozess gegen die kriminelle Vereinigung um Aziz İhsan Aktaş, der am Dienstag, den 27. Januar, im Gerichtssaal des Marmara-Gefängnisses in Silivri beginnt, werden insgesamt 200 Angeklagte, davon 40 in Untersuchungshaft, vor Gericht stehen. In einem wissenschaftlichen Gutachten, das in die Akten aufgenommen wurde, wird festgestellt, dass bei einer Vielzahl von Ausschreibungen keine Straftatbestände vorliegen.
Der Prozess gegen die kriminelle Vereinigung um Aziz İhsan Aktaş beginnt am Dienstag, den 27. Januar, im Gerichtssaal des Marmara-Gefängniskomplexes in Silivri, Istanbul. Insgesamt 200 Angeklagte, darunter 40 in Untersuchungshaft, werden sich vor Gericht verantworten müssen.
AUCH BÜRGERMEISTER UNTER DEN ANGEKLAGTEN
In dem gegen Aziz İhsan Aktaş eröffneten Verfahren befinden sich auch Personen unter den Angeklagten, die in verschiedenen Kommunalverwaltungen tätig sind. Wie aus den Akten hervorgeht, werden unter anderem der Bürgermeister der Stadtverwaltung Adana, Zeydan Karalar, der Bürgermeister von Avcılar, Utku Caner Çaykara, der Bürgermeister von Beşiktaş, Rıza Akpolat, die Bürgermeisterin von Seyhan, Oya Tekin, sowie der Bürgermeister von Ceyhan, Kadir Aydar, als Angeklagte vor Gericht stehen.
BIS ZU 450 JAHRE HAFT FÜR AKTAŞ GEFORDERT
Für den Geschäftsmann Aziz İhsan Aktaş, der im Zentrum des Verfahrens steht, wurde für neun verschiedene Straftatbestände eine Gesamtfreiheitsstrafe von 187 bis zu 450 Jahren gefordert. Aktaş war am 4. Juni nach Aussagen im Rahmen der Kronzeugenregelung aus der Haft entlassen worden; am 22. August wurde der gegen ihn verhängte Hausarrest aufgehoben.
Dem Bericht des Cumhuriyet-Autors Engin Deniz İpek zufolge wurde das wissenschaftliche Gutachten zu den 63 in der Akte aufgeführten Handlungen am 10. Januar unterzeichnet und dem Gericht vorgelegt.
Das Gutachten wurde von einem ehemaligen Expertenprüfer des Rechnungshofs, einem spezialisierten Sachverständigen für das öffentliche Vergaberecht sowie einem Finanzberater erstellt.
FESTSTELLUNG: KEINE STRAFTATEN BEI 43 HANDLUNGEN
In dem erstellten Gutachten wird hinsichtlich der ersten 43 in der Anklageschrift aufgeführten Handlungen die Einschätzung vertreten, dass „auf Basis der Ausschreibungen keine Straftatbestände vorliegen“. Diese Feststellung stütze sich auf Untersuchungen im Rahmen des öffentlichen Vergaberechts.
In dem Gutachten wird festgehalten, dass bei den Ausschreibungen im Rahmen von 26 Handlungen der Gemeinde Beşiktaş, jeweils zwei Handlungen der Gemeinden Avcılar und Esenyurt, sieben Handlungen der IETT (einer Tochtergesellschaft der Stadtverwaltung Istanbul) sowie fünf Handlungen der İSFALT;
„keine Anhaltspunkte für die Straftatbestände der Manipulation von Ausschreibungen, der Manipulation bei der Erfüllung von Leistungsverpflichtungen, der Urkundenfälschung in amtlichen und privaten Dokumenten sowie des Betrugs zum Nachteil öffentlicher Institutionen und Organisationen“ festgestellt wurden.
Nachrichtenquelle: 12punto
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