Strafen für Restaurants drohen, die verbotene Servicegebühren auf die Preise aufschlagen!
Das Handelsministerium hat die Kontrollen verschärft, um zu verhindern, dass Restaurants obligatorische Trinkgelder und Servicegebühren durch Aufschläge auf die Menüpreise von den Verbrauchern einfordern. Unternehmen, die diese Praxis fortsetzen, müssen mit Bußgeldern von über 1,86 Millionen Lira rechnen.
Das Handelsministerium ist nach Beschwerden in den sozialen Medien aktiv geworden, wonach „die Restaurantpreise nach der Abschaffung von obligatorischem Trinkgeld und Gedeckgebühren erhöht wurden“. Bei den durchgeführten Kontrollen wurde festgestellt, dass einige Restaurants diese Gebühren trotz des offiziellen Verbots weiterhin in die Menüpreise einrechnen und von den Kunden verlangen.
PREISLISTE FEHLT, BEGRÜNDUNG FÜR PREISERHÖHUNG UMSTRITTEN
In einem während der Kontrolle überprüften Betrieb wurde festgestellt, dass am Tisch sowie am Eingang des Restaurants keine aktuelle Preisliste vorhanden war. Die Restaurantbetreiber behaupteten, dass eine Dienstleistung, die vor dem Verbot der Servicegebühr 15.000 Lira kostete, zusätzlich mit einer Servicegebühr von 12 Prozent angeboten wurde. Nach dem Ende dieser Praxis hätten sie den Preis auf 16.500 Lira angehoben und die Differenz werde an das Personal ausgezahlt.
BEWERTUNG ALS UNLAUTERE GESCHÄFTSPRAXIS
Das Ministerium erklärte, dass die Erhebung von Servicegebühren von Verbrauchern durch solche Methoden als unlautere Geschäftspraxis gilt und den Charakter einer ungerechtfertigten Preiserhöhung hat. Es wurde mitgeteilt, dass die mit den gewonnenen Informationen erstellten Unterlagen an das Gremium zur Bewertung unlauterer Preise (Haksız Fiyat Değerlendirme Kurulu) weitergeleitet werden und dem Unternehmen infolge der Prüfung gemäß dem Gesetz Nr. 6585 ein Bußgeld von bis zu 1.860.170 Lira drohen könnte.
GESETZWIDRIGE DETAILS IN DEN MENÜS
Bei der Kontrolle wurde zudem festgestellt, dass das Fehlen des Symbols für Türkische Lira (TL) auf der Karte für alkoholische Getränke sowie das Fehlen von Angaben zu den Daten der Preisänderungen gegen die Preisetikettenverordnung verstoßen. Aus diesem Grund wurde gegen das Unternehmen ein weiteres Verwaltungsverfahren eingeleitet.
KLARE BOTSCHAFT DES MINISTERIUMS: KEINE TOLERANZ
In der Erklärung des Handelsministeriums wurde betont, dass die durch Gesetze und Verordnungen abgeschafften Servicegebühren, Gedeckgebühren oder ähnliche Kosten nicht durch indirekte Wege erneut erhoben werden dürfen. Es werde keinerlei Toleranz gezeigt und gegen Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstoßen, werde entschlossen mit Strafmaßnahmen vorgegangen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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