Strafvollzugspaket auf der Tagesordnung des Parlaments: Bedingte Unterstützung der Opposition ohne 'Überraschungen'
Die Große Nationalversammlung der Türkei (TBMM) steht vor einer intensiven Arbeitsphase für den Gesetzesentwurf, der Änderungen am Strafvollzugsgesetz vorsieht und in der Öffentlichkeit als "Strafvollzugspaket" bekannt ist.
Die Große Nationalversammlung der Türkei (TBMM) steht vor einer intensiven Arbeitsphase für den Gesetzesentwurf, der Änderungen am Strafvollzugsgesetz vorsieht und in der Öffentlichkeit als "Strafvollzugspaket" bekannt ist. Der Entwurf, der voraussichtlich 30 Artikel umfassen wird, soll die Freilassung kranker und älterer Häftlinge sowie die Einbeziehung einiger "nicht gewaltbezogener" Terrorstraftaten in den Rahmen der Covid-19-Freilassungen vorsehen.
In den Informationsgesprächen, die die AKP-Fraktion mit den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Oppositionsparteien führte, wurde Berichten zufolge ein Konsens darüber erzielt, dass das Gesetz noch vor dem Feiertag verabschiedet werden soll. Die Oppositionsparteien, insbesondere die CHP, erklären jedoch, dass sie ihre Unterstützung unter der Bedingung gewähren, dass die endgültige Fassung des Entwurfs keine "Überraschungen" enthält. CHP-Führungskräfte äußern sich dazu wie folgt: "Wir werden nicht mit Nein zu dem Entwurf stimmen, der uns vorgestellt wurde und der in der Öffentlichkeit bekannt ist, aber sollten wir auf Überraschungen stoßen, werden wir unsere Unterstützung zurückziehen."
Es ist geplant, den Gesetzesentwurf am Montag, den 26. Mai, dem Parlamentspräsidium vorzulegen und ihn noch vor der am 3. Juni stattfindenden Wahl des Parlamentspräsidenten zu verabschieden. In diesem Sinne ist geplant, das Parlament auch am Freitag und am Wochenende arbeiten zu lassen.
Zu den herausragenden Regelungen des Strafvollzugspakets gehören:
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Die Freilassung kranker und älterer Strafgefangener,
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Die Einbeziehung einiger Terrorstraftaten, die kein hohes Strafmaß erfordern und "nicht gewaltbezogen" sind, in den Rahmen der Freilassungen,
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Die bedingte Entlassung von Personen, die aufgrund der Begehung derselben Straftat zum zweiten Mal inhaftiert wurden,
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Die Aufhebung oder Strafmaßreduzierung der vom Verfassungsgericht aufgehobenen Regelung: "Wer, ohne Mitglied einer Organisation zu sein, eine Straftat im Namen der Organisation begeht, wird zusätzlich mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten bis zu sechs Jahren bestraft."
Das Strafvollzugspaket, das mit Unterstützung aller politischen Parteien im Parlament verabschiedet werden soll, wird insbesondere bei der Freilassung kranker und älterer Häftlinge als ein wichtiger Schritt erwartet.
Nachrichtenquelle: 12punto
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