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Tanrıkulu bringt Rentenrechte von behinderten und schwer kranken Bürgern ins Parlament

Der stellvertretende CHP-Vorsitzende Sezgin Tanrıkulu hat Minister Vedat Işıkhan zu den Rechtsverlusten bei der Verrentung von schwer kranken und behinderten Menschen nach dem Gesetz Nr. 7538 sowie zu den Problemen durch „arbeitsfähig“-Atteste befragt.

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Tanrıkulu bringt Rentenrechte von behinderten und schwer kranken Bürgern ins Parlament

Der für Menschenrechte zuständige stellvertretende CHP-Vorsitzende und Abgeordnete für Diyarbakır, Sezgin Tanrıkulu, hat die Verluste bei den Rentenrechten von behinderten und schwer kranken Bürgern nach Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 7538 am 15. Januar 2025 auf die Tagesordnung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) gebracht. In einer schriftlichen Anfrage an den Minister für Arbeit und soziale Sicherheit, Vedat Işıkhan, betonte Tanrıkulu, dass die neue gesetzliche Regelung zu Verletzungen verfassungsmäßiger Rechte führe.

Tanrıkulu wies darauf hin, dass die Bestimmungen zur Frühverrentung und Invalidität, die im Rahmen der seit 1981 geltenden Gesetzgebung für Bürger mit Erwerbsminderung oder schweren Krankheiten unter bestimmten Bedingungen angewendet wurden, durch das neue Gesetz funktionsunfähig gemacht wurden, und machte auf das besorgniserregende Ausmaß der öffentlich gewordenen Beschwerden aufmerksam.

NEUE REGELUNG FÜHRT ZU VERLETZUNG VERFASSUNGSMÄSSIGER RECHTE

Tanrıkulu erklärte, dass zahlreiche Bürger, die sich in Krebsbehandlung befinden, dialysepflichtig sind oder unter neurologischen Funktionsverlusten leiden, im alten System Anspruch auf Rente hatten, nach der neuen Regelung jedoch als „arbeitsfähig“ eingestuft werden. Tanrıkulu argumentierte, dass dies nicht nur eine administrative Änderung sei, und bewertete die Situation wie folgt: „Dieses Bild wirft ernsthafte verfassungsrechtliche Fragen hinsichtlich des Rechts auf soziale Sicherheit, des Rechtsstaatsprinzips und des Schutzes erworbener Rechte auf.“

Tanrıkulu erinnerte daran, dass die CHP beim Verfassungsgericht (AYM) einen Antrag auf Aufhebung der Regelung gestellt habe, und sagte, dass das noch ausstehende Verfahren die Benachteiligungen verschärfe. Er fügte hinzu, dass das grundlegende Ziel eines Sozialstaates darin bestehe, bei schweren Krankheiten und Behinderungen die Lebensbedingungen des Einzelnen in einer Weise zu schützen, die der Menschenwürde entspreche, während die aktuelle Praxis sowohl medizinischen Realitäten als auch dem Verständnis eines Sozialstaates widerspreche.

 

 

 



Nachrichtenquelle: 12punto