Türkei könnte Bandbreitendrosselung für X verhängen: 'Kein Vertreter ernannt'
Verkehrs- und Infrastrukturminister Abdulkadir Uraloğlu erklärte: „X hat immer noch keinen Vertreter in der Türkei ernannt. Dies wird auch eine gesetzliche Regelung erfordern. Unsere Gespräche dauern noch an. Es gibt bereits ein geltendes Werbeverbot. Weitere Maßnahmen stehen auf unserer Agenda.“
Verkehrs- und Infrastrukturminister Abdulkadir Uraloğlu nahm am Empfang anlässlich des Tages der Nationalen Souveränität und des Kindes am 23. April in der Großen Nationalversammlung der Türkei teil.
Dort beantwortete Uraloğlu Fragen von Journalisten und erklärte, dass die Social-Media-Plattform X mit neuen Sanktionen rechnen müsse, sollte sie keine Niederlassung in der Türkei eröffnen.
"WIR WERDEN EINEN VIERER-MINISTERGIPFEL ABHALTEN"
Uraloğlu gab auch Informationen zum Projekt „Entwicklungsweg“ (Kalkınma Yolu) und sagte: „Wir haben das Projekt ‚Entwicklungsweg‘ bisher zu zweit vorangetrieben, als Irak und Türkei.
Durch unsere Bemühungen in den letzten Tagen haben wir ein Vierer-Abkommen unterzeichnet. Wir haben auch die Vereinigten Arabischen Emirate und Katar mit einbezogen.
Denn sie werden sowohl bei der Finanzierung als auch bei der Bereitstellung von Fracht und beim Betrieb einen Beitrag leisten. Dies ist ein sehr wichtiger Schritt, und innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten werden wir einen Vierer-Ministergipfel abhalten.
Wir stehen jedoch bereits wöchentlich sowohl mit dem Irak als auch in der Türkei auf Ebene der Generaldirektoren in ständigem Austausch.
Im Süden der Türkei gibt es einen noch nicht fertiggestellten Abschnitt des Projekts, der mit dem Projekt im Norden des Irak verbunden ist. Sobald dieser fertiggestellt ist, haben wir bereits über das Finanzierungsmodell gesprochen. Wir möchten in diesem Jahr die Weichen für den Beginn der Arbeiten dort stellen“, so seine Worte.
Uraloğlu erklärte, dass die Büros für den „Entwicklungsweg“ in Kürze eröffnet werden und dass innerhalb der TCDD ein Unternehmen gegründet werden könnte.
"ES WIRD AUCH EINE GESETZLICHE REGELUNG ERFORDERLICH SEIN"
Die Social-Media-Plattform „X“ war aufgefordert worden, eine Niederlassung in der Türkei zu eröffnen, und bis zur Eröffnung wurde ein Werbeverbot für die Plattform in der Türkei verhängt.
Auf die Frage nach der Entwicklung in dieser Angelegenheit und ob als zusätzliche Sanktion eine Bandbreitendrosselung verhängt werde, sagte Uraloğlu: „X hat immer noch keinen Vertreter in der Türkei ernannt.
Dies wird auch eine gesetzliche Regelung erfordern. Unsere Gespräche dauern noch an.
Es gibt ein geltendes Werbeverbot. Im weiteren Verlauf steht auch das, was Sie erwähnten (Bandbreitendrosselung), auf unserer Agenda“, sagte er.
Nachrichtenquelle: İHA
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