Untersuchung durch das Ministerium bei Privatschulen: Schreiben an alle 81 Provinzgouvernorate wegen „überhöhter Preissteigerungen an Privatschulen“ versandt
Das Ministerium für Nationale Bildung hat eine Untersuchung gegen einige Privatschulen eingeleitet, die von Eltern für Bücher, Schreibwaren und andere Lehrmaterialien, die mit dem Bildungsbetrieb in Verbindung stehen, gesetzeswidrig „überhöhte Preise“ verlangen.
Das Ministerium für Nationale Bildung (MEB) hat die jüngsten Medienberichte, wonach einige Privatschulen Bücher, Schreibwaren und andere Lehrmaterialien zu überhöhten Preisen an Eltern verkaufen, sowie die beim Ministerium eingegangenen Beschwerden genau unter die Lupe genommen.
Mit der Unterschrift des Generaldirektors für private Bildungseinrichtungen, Fethullah Güner, wurde ein Schreiben zum Thema „überhöhte Preissteigerungen an Privatschulen“ an die Gouvernorate aller 81 Provinzen versandt.
In dem Schreiben wurde an die Bestimmung im Gesetz über private Bildungseinrichtungen Nr. 5580 erinnert: „Einrichtungen dürfen ihre Aktivitäten nicht ausschließlich auf Gewinnerzielung ausrichten. Sie können jedoch Einkünfte erzielen, um im Einklang mit den Zielen der türkischen nationalen Bildung die Qualität der Bildung zu verbessern sowie Investitionen und Dienstleistungen zu tätigen, die ihre Entwicklung fördern und Möglichkeiten bieten.“
BESTIMMUNGEN IN DER RECHTSVORSCHRIFT
In dem Schreiben, in dem darauf hingewiesen wurde, dass die Verordnung über private Bildungseinrichtungen ebenfalls eine Bestimmung enthält, wonach „die Gebühren für Schüler und Kursteilnehmer auf der Grundlage der Bildungs- und Unterrichtsmöglichkeiten, die in den mit den Eltern oder Kursteilnehmern geschlossenen Sonderverträgen festgelegt wurden, sowie auf der Grundlage von Investitionen, Dienstleistungen und anderen Betriebskosten, die deren Entwicklung fördern, festzulegen sind“, wurde auf folgende Punkte in der Gesetzgebung verwiesen:
„Bei der Festlegung der Bildungsgebühren für die Zwischenklassen der Schulen ist jedoch die im vorangegangenen Schuljahr angekündigte Gebühr maßgeblich; bei der Festlegung der Bildungsgebühren für Schüler, die die Schule bereits besuchen, ist die im Schulanmeldevertrag festgelegte Gebühr zu berücksichtigen. Diese Gebühren dürfen nicht um mehr als den Satz [(durchschnittlicher inländischer Erzeugerpreisindex des Vorjahres + durchschnittlicher Verbraucherpreisindex des Vorjahres)/2] + 5 Prozent erhöht werden. Für Schüler, die sich während des Schuljahres anmelden, werden die Bildungsgebühren für das Folgejahr auf der Grundlage der für das Anmeldejahr angekündigten Bildungsgebühr festgelegt; für Schüler, bei denen die Rabattbedingungen für das Jahr, in dem sie unterrichtet wurden, entfallen, werden die Bildungsgebühren für das Folgejahr auf der Grundlage der rabattfreien Gebühr des Jahres festgelegt, in dem der Schüler an der Schule angemeldet wurde, wobei für jedes Jahr, in dem der Schüler unterrichtet wurde, der in diesem Absatz genannte Prozentsatz hinzugerechnet wird.“
In dem Schreiben des Ministeriums wurde zudem betont, dass die einschlägige Gesetzgebung auch die Bestimmung enthält, dass private Bildungseinrichtungen die Gebühren, die sie von Schülern oder Kursteilnehmern für „Verpflegung, Frühstück, Transport, Pension/Wohnheim, Bücher-Schreibwaren, Kleidung, Nachhilfe und ähnliche Dienstleistungen“ verlangen, bis Ende Mai gesondert festlegen müssen und dass diese Dienstleistungen nur von Eltern in Anspruch genommen werden, die dies wünschen.
'PRIVATE BILDUNGSEINRICHTUNGEN DÜRFEN NICHT NUR GEWINNORIENTIERT HANDELN'
In derselben Verordnung wurde zudem an die Bestimmung erinnert, dass „die Verwendung der vom Ministerium genehmigten Lehrbücher an Privatschulen grundlegend ist“.
In dem Schreiben des Ministeriums an die Gouvernorate heißt es dazu:
„Wie aus den Erläuterungen zur Gesetzgebung hervorgeht, dürfen private Bildungseinrichtungen bei Bildungsaktivitäten, die eine grundlegende öffentliche Dienstleistung darstellen, nicht ausschließlich gewinnorientiert handeln. Privatschulen müssen nicht nur die Gebührenerhöhungen für die von ihnen angebotenen Bildungs- und Unterrichtsdienstleistungen im Rahmen der vom Staat gesetzten Grenzen vornehmen, sondern dürfen auch bei den Preisen für natürliche Bestandteile des Bildungs- und Unterrichtsprozesses, wie Bücher und Schreibwaren, die mit den Bildungsaktivitäten in Verbindung stehen, keine überhöhten Preissteigerungen zulassen.“
'UNTERSUCHUNG WURDE EINGELEITET'
Für Einrichtungen, die gegen Gesetze und Verordnungen verstoßen, werden gemäß den Bestimmungen in Artikel 7 des Gesetzes über private Bildungseinrichtungen Nachverfolgungen und Inspektionen durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurde von unserem Ministerium eine Untersuchung gegen Schulen eingeleitet, die die gesetzeskonformen Gebühreneingaben nicht rechtzeitig vornehmen und ihre Aktivitäten ausschließlich auf Gewinnerzielung ausrichten.“
Das Ministerium forderte, dass das Thema den in allen 81 Provinzen tätigen Privatschulen unverzüglich mitgeteilt wird, dass auf die Anwendung der Preispolitik im Rahmen der vom Ministerium festgelegten Regeln geachtet werden soll, dass Schulen, die nicht im Einklang mit den im Schreiben dargelegten Punkten handeln, untersucht werden und dass die Generaldirektion über das Ergebnis informiert wird.
Nachrichtenquelle: 12punto
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