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Wird das 'Rechtsverletzungs'-Urteil des Verfassungsgerichts den Prozess gegen İmamoğlu beeinflussen?: 'Ein faires Verfahren muss unverzüglich gewährleistet werden'

Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass es eine Rechtsverletzung darstellt, wenn die Richter, die die Zeugen angehört haben, ausgetauscht werden und das Urteil von einem anderen Richtergremium gefällt wird. Nach der Entscheidung erinnerte Gökhan Günaydın von der CHP daran, dass im sogenannten 'Ahmak-Prozess' sowohl in der ersten Instanz als auch in der Berufungsphase das Gremium ausgetauscht wurde.

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Wird das 'Rechtsverletzungs'-Urteil des Verfassungsgerichts den Prozess gegen İmamoğlu beeinflussen?: 'Ein faires Verfahren muss unverzüglich gewährleistet werden'

Das Verfassungsgericht (AYM) hat eine bemerkenswerte Entscheidung bezüglich des Austauschs von Richtergremien während laufender Verfahren getroffen. Wie Alican Uludağ berichtet, entschied das AYM, dass der Austausch der Richter, die die Zeugen angehört haben, und die Urteilsverkündung durch ein anderes Richtergremium eine Rechtsverletzung darstellen.

DER 'AHMAK-PROZESS' WURDE IN ERINNERUNG GERUFEN

Nach dieser Entscheidung des AYM kam sofort der 'Ahmak-Prozess' in den Sinn, in dem sich İmamoğlu verantworten muss. In diesem Verfahren hatte das 24. Strafgericht des Istanbuler Regionalgerichts (BAM), das für die Berufungsphase des gegen den Bürgermeister von Istanbul, İmamoğlu, verhängten Urteils von 2 Jahren, 7 Monaten und 15 Tagen Haft sowie des 'politischen Verbots' zuständig ist, den Vorsitzenden und ein Mitglied des Gremiums abberufen.

ERINNERUNG AN İMAMOĞLU

Nachdem die Entscheidung des AYM im Amtsblatt veröffentlicht wurde, erinnerte Gökhan Günaydın von der CHP in einer Erklärung auf seinem Social-Media-Account an den Prozess gegen İmamoğlu und erklärte, dass der Gremiumswechsel eine Rechtsverletzung darstelle, und sagte:

"Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass ein Gremiumswechsel während eines laufenden Verfahrens eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren darstellt. Im 'Ahmak-Prozess' gegen İmamoğlu wurde das Gremium sowohl in der ersten Instanz als auch in der Berufungsphase ausgetauscht. Die am 15. Februar 2024 getroffene Entscheidung wurde mit einer Verzögerung von 9 Monaten am 15. November 2024 im Amtsblatt veröffentlicht. Während der damalige AYM-Präsident Zühtü Arslan zusammen mit der Mehrheit der Mitglieder das Urteil zur Rechtsverletzung unterzeichnete, stimmten 4 Mitglieder, darunter der jetzige Präsident Kadir Özkaya, mit einer abweichenden Meinung gegen die Entscheidung."

"EIN FAIRES VERFAHREN MUSS UNVERZÜGLICH GEWÄHRLEISTET WERDEN"

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CHP, Murat Emir, äußerte sich auf seinem Social-Media-Account ebenfalls zu der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung:

"Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass es eine Rechtsverletzung darstellt, wenn die Richter, die die Zeugen angehört haben, ausgetauscht werden und das Urteil von einem anderen Richtergremium gefällt wird. Diese Entscheidung, die besagt, dass das Recht auf ein 'faires Verfahren' im Rahmen des Rechts auf ein faires Verfahren verletzt wurde, muss auf alle Urteile angewendet werden, die lediglich durch das Lesen der Akten gefällt wurden, allen voran auf den Prozess gegen unseren Istanbuler Bürgermeister Ekrem İmamoğlu; ein faires Verfahren muss unverzüglich gewährleistet werden!"


Nachrichtenquelle: 12punto

Ahmak-Prozess Verfassungsgericht Strafsache CHP Ekrem İmamoğlu Gökhan Günaydın