Urteil gegen Angeklagten gefällt, der Tür in der Hagia Sophia beschädigte
Der Angeklagte, dem vorgeworfen wurde, in einen für Besucher gesperrten Bereich der Hagia Sophia eingedrungen zu sein und dort eine Tür beschädigt zu haben, wurde vom Istanbuler Strafgericht erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt.
Der Prozess gegen den Angeklagten, dem vorgeworfen wurde, in einen für Besucher gesperrten und nicht zugänglichen Bereich der Hagia Sophia eingedrungen zu sein und dort eine Tür beschädigt zu haben, wurde abgeschlossen. Ihm wurde vorgeworfen, ‘Schäden an Gotteshäusern und Friedhöfen verursacht’ sowie die ‘Wohnungsintegrität verletzt’ zu haben, wofür eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten bis zu 5 Jahren gefordert wurde.

Bei der Verhandlung, die vor Kurzem vor dem Istanbuler Strafgericht erster Instanz stattfand, war der Anwalt des nicht inhaftierten Angeklagten Atıf K. anwesend.
STRAFMASS FESTGELEGT
Das Gericht verkündete sein Urteil und verurteilte den Angeklagten Atıf K. wegen ‘Schäden an Gotteshäusern und Friedhöfen’ zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten. Vom Vorwurf der ‘Verletzung der Wohnungsintegrität’ wurde der Angeklagte freigesprochen, da die Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt seien.
Nachrichtenquelle: 12punto
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