Urteil gegen Bürgermeister Koçyiğit: 4 Jahre und 2 Monate Haft wegen „sexueller Nötigung“
Nach den Kommunalwahlen wurde gegen den Bürgermeister von Mesudiye, Cengiz Koçyiğit, wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung ein Verfahren eingeleitet. In diesem Prozess, während dessen er aus seiner Partei austrat und als unabhängiger Bürgermeister weiter amtierte, ist nun das Urteil gefallen.
Das erstinstanzliche Strafgericht von Mesudiye verurteilte Koçyiğit wegen einer durch Kameraaufnahmen und HTS-Daten als erwiesen angesehenen Tat der „einfachen sexuellen Nötigung“ zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 2 Monaten.
Im Bezirk Mesudiye in der Provinz Ordu verkündete das Gericht das Urteil im Prozess gegen den Bürgermeister Cengiz Koçyiğit, der wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung einer Mitarbeiterin der Stadtverwaltung in die Schlagzeilen geraten war. In der Urteilsverkündung am 07.04.2026 wies das Gericht die Verteidigung des Angeklagten zurück und sprach das Urteil.
Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts nach Berufung: „Über das Maß einer Belästigung hinausgehend“
In der zweiten Verhandlung vor dem erstinstanzlichen Strafgericht von Mesudiye betonte der Staatsanwalt, dass die Handlungen des Angeklagten zwar nicht als „fortgesetzte Straftat“ gewertet werden könnten, die letzte Tat jedoch durch konkrete Beweise belegt sei.
In der Stellungnahme wurde dargelegt, dass die 17 Sekunden dauernde Berührungshandlung des Angeklagten aufgrund ihrer Dauer und Art das Maß einer bloßen „Belästigung“ überschritten habe und den Tatbestand der „einfachen sexuellen Nötigung“ erfülle.
Das Gericht verhängte gegen den Angeklagten Cengiz Koçyiğit gemäß Artikel 102/1-1 des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) zunächst eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren.
Da das Gericht das Verhalten des Angeklagten während des Prozesses als „gute Führung“ wertete, wurde die Strafe gemäß Artikel 62 des TCK um ein Sechstel auf 4 Jahre und 2 Monate Haft reduziert.
Kameraaufnahmen und „Kontakt“-Nachrichten als Beweismittel
Das kritischste Beweismittel in der Prozessakte war eine Videoaufnahme, die das Opfer heimlich angefertigt hatte, um sich zu schützen und Beweise zu sichern. Aus den Gerichtsprotokollen geht hervor, dass der Angeklagte trotz der Einwände des Opfers und dessen Versuchs, ihn durch Beißen in die Hand abzuwehren, seine Handlung fortsetzte. Zudem bestätigte er die Vorwürfe in WhatsApp-Nachrichten mit der Aussage: „Ohne Kontakt geht es nicht“.
Die Aussagen von Koçyiğit, der die Vorwürfe in seiner Verteidigung zurückwies und behauptete, das Opfer habe ihm gegenüber Zuneigung gezeigt, wurden vom Gericht als „Versuch, sich der Strafe zu entziehen“ gewertet und nicht akzeptiert.
Keine Aussetzung oder Strafmilderung
Das Gericht entschied, dass aufgrund der Höhe der verhängten Strafe und des Fehlens der gesetzlichen Voraussetzungen eine Aussetzung der Haftstrafe (TCK 51) oder eine Zurückstellung der Urteilsverkündung (CMK 231/5) nicht in Betracht komme.
Zudem wurde entschieden, dem Angeklagten gemäß Artikel 53 des TCK bestimmte Rechte zu entziehen.
Für Koçyiğit, der während der Ermittlungsphase erklärt hatte, er sei aus der AKP ausgetreten, „damit seine Partei und die Ratsmitglieder keinen Schaden erleiden“, aber weiterhin als unabhängiger Bürgermeister tätig ist, ist der Rechtsweg noch nicht abgeschlossen. Das Gericht verkündete das Urteil mit dem Hinweis, dass die Parteien innerhalb von zwei Wochen Berufung beim Regionalgericht Samsun einlegen können.
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