Urteil gegen Privatschule nach Kündigung schwangerer Lehrerin: Einstimmig
Die im Bezirk Karşıyaka lebende Englischlehrerin D.İ.K. gab an, dass ihr Vertrag an einer Privatschule, an der sie 2020 zu arbeiten begann, im Juni 2021 verlängert, jedoch im August gekündigt wurde. D.İ.K., die erklärte, dass sie aufgrund ihrer Schwangerschaft zu Unrecht entlassen wurde und auf die Arbeit angewiesen sei, reichte eine Entschädigungsklage ein.
Die Entschädigung, die eine Englischlehrerin in Izmir vor einem erstinstanzlichen Gericht erstritten hatte, nachdem sie behauptet hatte, wegen ihrer Schwangerschaft entlassen worden zu sein, wurde vom Berufungsgericht als rechtmäßig bestätigt.
PRIVATSCHULE ZOG VOR GERICHT
Das 3. Arbeitsgericht Karşıyaka gab der Klage teilweise statt und entschied, dass D.İ.K. eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 51.122 Lira zu zahlen sei, die sich aus Abfindungs-, Kündigungs-, Vertragsstrafen- und Diskriminierungsentschädigungen zusammensetzt.
Die Anwälte der Privatschule legten Berufung ein und argumentierten, dass D.İ.K. ihre Behauptungen nicht beweisen konnte, die Höhe des Entgelts falsch berechnet wurde und der Arbeitsvertrag der Klägerin aufgrund der Pandemiebedingungen und der Wirtschaftskrise aus berechtigtem Grund gekündigt wurde.
BERUFUNGSGERICHT: ANSPRUCH AUF ENTSCHÄDIGUNG RECHTMÄSSIG
Die 3. Zivilkammer des Regionalgerichts Izmir stellte fest, dass die Beweislast dafür, dass der Arbeitsvertrag auf eine Weise beendet wurde, die keine Entschädigung erfordert, beim Arbeitgeber liegt.
Die Kammer teilte mit, dass sie aufgrund der Beweislage in der Akte, der Tatsache, dass neue Einstellungen vorgenommen wurden, des Fehlens schriftlicher Dokumente oder Beweise dafür, dass die Beklagtenseite die Kündigung des Vertrags im Voraus angekündigt hatte, sowie unter Berücksichtigung der Aufzeichnungen aus dem vorangegangenen Zeitraum, der Gesundheitszeugnisse der Klägerin und der Beweislage in der konkreten Akte zu der Überzeugung gelangt sei, dass die Berufungseinwände gegen das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts in der Sache zurückzuweisen seien.
Das einstimmig gefällte Urteil ist rechtskräftig.
Nachrichtenquelle: 12punto
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