Urteil im Prozess um das Strom-Unglück in Izmir: Untersuchungshaft wird fortgesetzt!
Im Rahmen der Ermittlungen zum Tod von İnanç Öktemay (44) und Özge Ceren Deniz (23), die bei Regen in Izmir auf der Straße durch einen Stromschlag ums Leben kamen, fand gestern der erste Teil der Gerichtsverhandlung gegen 42 Angeklagte statt, von denen sich 13 in Untersuchungshaft befinden. Die Staatsanwaltschaft plädierte für die Fortsetzung der Untersuchungshaft der inhaftierten Angeklagten. Im Zwischenurteil wurde die Fortdauer der Untersuchungshaft der Angeklagten beschlossen.
Der Prozess gegen 42 Angeklagte, darunter 13 in Untersuchungshaft, wegen des Todes von Özge Ceren Deniz und İnanç Öktemay, die am 12. Juli in Izmir-Alsancak während eines Starkregens in eine Wasserpfütze traten und durch einen Stromschlag ums Leben kamen, begann heute vor dem 10. Schwurgericht.
STAATSANWALTSCHAFT PLÄDIERT: UNTERSUCHUNGSHAFT MUSS FORTGESETZT WERDEN
Laut einem Bericht von Oktay Güçtekin von Ege'den Sonsöz; Aufgrund der hohen Anzahl an Angeklagten wurden am ersten Verhandlungstag die Aussagen der 13 inhaftierten Angeklagten aufgenommen. Heute geben die nicht inhaftierten Angeklagten ihre Aussagen ab. Die inhaftierten und nicht inhaftierten Angeklagten nahmen im Gerichtssaal Platz.
Die Staatsanwaltschaft gab ihr Plädoyer zu dem Fall ab. In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwaltschaft die Fortsetzung der Untersuchungshaft der inhaftierten Angeklagten aufgrund der Fluchtgefahr und der Gefahr der Beweisverdunkelung. Die Staatsanwaltschaft beantragte zudem die Aufrechterhaltung der gerichtlichen Kontrollmaßnahmen für die nicht inhaftierten Angeklagten, für die bereits solche Maßnahmen angeordnet waren.
Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft lautet wie folgt:
Es wird beantragt, das Eintreffen der an die betreffenden Institutionen gerichteten Schreiben und deren Antworten abzuwarten, den Beitrittsantrag der Mandanten aufgrund der Betroffenheit durch die Straftat anzunehmen, den Beitrittsantrag der Anwaltskammer Izmir abzulehnen, da diese nicht unmittelbar durch die Straftat geschädigt wurde, die Aussagen der Angeklagten, von denen bekannt ist, dass sie Informationen über den Vorfall haben, festzuhalten, die während des Prozesses eingereichten Videoaufnahmen zu prüfen, nach den Verteidigungsreden der Angeklagten eine Ortsbesichtigung durchzuführen und unter Berücksichtigung der neu in die Akte aufgenommenen Beweise ein vorläufiges Sachverständigengutachten einzuholen, den Antrag einiger Verteidiger der Angeklagten abzulehnen, da es sich nicht ausschließlich um Straftaten handelt, die nur von Amtsträgern begangen werden können, und aufgrund der Art und Schwere der den inhaftierten Angeklagten zur Last gelegten Straftaten, der Tatsache, dass die Aussagen der anderen Angeklagten noch nicht aufgenommen wurden, sowie der Art der verfahrensgegenständlichen Straftat und der Flucht- und Beweisverdunkelungsgefahr die Fortdauer der Untersuchungshaft sowie die Fortsetzung der gerichtlichen Kontrollmaßnahmen anzuordnen.
ZWISCHENURTEIL GEFALLEN
Im vom Gericht verkündeten Zwischenurteil wurde die Fortdauer der Untersuchungshaft der Angeklagten beschlossen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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