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Vereinfachungsschritt der türkischen Zentralbank

Die Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) hat eine Anpassung der Mindestreservesätze für Fremdwährungen im Rahmen der makroprudenziellen Vereinfachung angekündigt.

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Vereinfachungsschritt der türkischen Zentralbank

Die Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) hat im Amtsblatt eine Mitteilung über Mindestreserven veröffentlicht. In der von der TCMB veröffentlichten Mitteilung wurde die Frist für die Anwendung des Mindestreservesatzes von null Prozent auf den Anstieg der langfristigen Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, die von Banken und Finanzierungsgesellschaften aus dem Ausland aufgenommen wurden, bis zum Jahresende verlängert.Anstieg der Verbindlichkeitenauf den bis zum Jahresende angewandtenNull-Prozent-Mindestreserve-Anwendungwurde verlängertwurde mitgeteilt, dass dies nicht der Fall sein wird.

Die Mindestreservesätze für Fremdwährungen wurden hingegen neuangepasst. Bei Deviseneinlagen und Partizipationsfonds wurde der Satz für Sichteinlagen und Konten mit einer Laufzeit von bis zu einem Monat von32 Prozent auf 30 Prozent gesenkt,wobeidarüber hinausder Satz für Konten mit längeren Laufzeitenauf 26 Prozent geändert.

Bei Edelmetalldepotkonten wurde der Mindestreservesatz für Sicht- und Termineinlagen mit einer Laufzeit von bis zu einem Monat von28 Prozent auf 30 Prozent angehoben, während der Satz für längerfristige Konten auf 26 Prozent festgelegt wurde. Beianderen Fremdwährungsvererbindlichkeiten wurde der Satz für Einlagen mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahrbei 21 Prozent beibehalten. Bei längeren Laufzeiten gab es deutliche Senkungen.EswurdenAnpassungen vorgenommen.

Dem Kommuniqué zufolge wurde der Satz für Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von bis zu 2 Jahrenvon 16 Prozent auf 10 Prozent gesenkt, bei einer Laufzeit von bis zu 3 Jahrenbetreffen die VerbindlichkeitenDer Satz für Verbindlichkeiten wurde von 11 Prozent auf 8 Prozent gesenkt, bei Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahrenwurde der Satzvon 7 Prozent auf 3 Prozent reduziert. Bei Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahrenwurde der Mindestreservesatzauf 0 Prozent festgelegt.Die Erfüllung der Verpflichtungen auf Basis der neuen Sätzebeginnt ab dem Datum der Inkraftsetzung.

Die neuen Sätze gelten für die laufende Berichtsperiode.Der Beginn wurde für den 16. Januar 2026 angekündigt.


Nachrichtenquelle: 12punto