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Verfassungsgericht ordnet Wiederaufnahmeverfahren für Emine Şenyaşar an: Geldstrafe aufgehoben

Das Verfassungsgericht hat die gegen Emine Şenyaşar wegen angeblicher „Beleidigung“ verhängte Geldstrafe aufgehoben und ein Wiederaufnahmeverfahren angeordnet.

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Verfassungsgericht ordnet Wiederaufnahmeverfahren für Emine Şenyaşar an: Geldstrafe aufgehoben

Das Verfassungsgericht (AYM) hat im Fall von Emine Şenyaşar, die wegen der Beleidigung des ehemaligen AKP-Abgeordneten İbrahim Halil Yıldız zu einer gerichtlichen Geldstrafe verurteilt worden war, eine Verletzung ihrer Rechte festgestellt.

Gegen Şenyaşar, die am 14. Juni 2018 im Bezirk Suruç in Urfa bei einem Angriff durch Leibwächter und Angehörige des AKP-Politikers Yıldız ihren Ehemann und zwei Söhne verloren hatte, wurde ein Verfahren eingeleitet. Grund dafür waren Äußerungen, die sie am 2. Oktober 2020 während der 7. Anhörung im Prozess gegen ihren inhaftierten Sohn Fadıl Şenyaşar getätigt hatte.

VERKÜNDUNG DES URTEILS AUSGESETZT

Die Anhörung zur Urteilsverkündung in dem Verfahren, das wegen des Vorwurfs der „Beleidigung eines Amtsträgers“ aufgrund der Worte „Dieser Halil (der AKP-Politiker Halil Yıldız) ist ein Wucherer, ein Dieb; sie sollen diesen Dieben nachgehen, sie sollen Halil nachgehen und sehen, wie viele Menschen er getötet hat“ eingeleitet worden war, fand am 6. September 2022 vor dem 6. Strafgericht erster Instanz in Ankara-Batı statt. Das Gericht verurteilte Şenyaşar zu einer Geldstrafe von 265 Tagen und setzte die Verkündung des Urteils aus.

Die Anwälte von Şenyaşar legten am 17. September 2022 Berufung gegen das Urteil ein. Nachdem diese abgelehnt worden war, reichten sie am 26. Oktober desselben Jahres eine Individualbeschwerde beim Verfassungsgericht mit der Begründung ein, dass das „Recht auf ein faires Verfahren“ verletzt worden sei. In dem Antrag wurde ein „Wiederaufnahmeverfahren“ gefordert.

Wie aus einem Bericht der Nachrichtenagentur MA hervorgeht, entschied das Verfassungsgericht am 21. Juli über den Antrag. Das Gericht stellte fest, dass das „Recht auf ein faires Verfahren“ der Beschwerdeführerin verletzt wurde. In der Entscheidung heißt es: „Es besteht ein rechtliches Interesse an der Durchführung eines Wiederaufnahmeverfahrens, um die Folgen der Verletzung zu beseitigen. In diesem Rahmen besteht die Aufgabe der Gerichte, an die die Entscheidung übermittelt wurde, darin, das Wiederaufnahmeverfahren einzuleiten und eine neue Entscheidung zu treffen, die den Gründen entspricht, die das Verfassungsgericht zur Feststellung der Verletzung geführt haben, und die den im Urteil genannten Grundsätzen entspricht.“



Nachrichtenquelle: 12punto