Vermögenswerte von Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Terrororganisationen werden eingefroren: 29 Personen, 19 Vereine und Einrichtungen
Mit einem vom AKP-Vorsitzenden und Präsidenten Erdoğan unterzeichneten und im Amtsblatt veröffentlichten Dekret ist die Entscheidung zum Einfrieren der Vermögenswerte von Personen und Organisationen, die mit Terrororganisationen in Verbindung stehen, in Kraft getreten.
Gemäß Artikel 7 des Gesetzes zur Verhinderung der Terrorismusfinanzierung wurde die Entscheidung, die in der Türkei befindlichen Vermögenswerte der genannten Personen und Organisationen einzufrieren, aufgrund des Vorliegens begründeter Verdachtsmomente, dass diese Handlungen begangen haben, die unter die Artikel 3 und 4 desselben Gesetzes fallen, mit der Unterschrift des Präsidenten im Amtsblatt veröffentlicht.
Demnach wurde beschlossen, die Vermögenswerte von 14 Personen und 1 Verein mit Verbindungen zur Terrororganisation PKK/KCK, 5 Personen mit Verbindungen zur Terrororganisation MLKP sowie 20 Personen und 18 Vereinen und Einrichtungen mit Verbindungen zur Terrororganisation FETÖ/PDY in der Türkei einzufrieren.



Nachrichtenquelle: 12punto
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