'Verordnung über die freiberufliche Ausübung von Gesundheitsberufen' im Amtsblatt veröffentlicht
Die vom Gesundheitsministerium erstellte „Verordnung über die freiberufliche Ausübung von Gesundheitsberufen“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Laut den Informationen des Ministeriums zur Verordnung wurde diese erstellt, um dazu beizutragen, Gesundheitsdienste verbreiteter, zugänglicher sowie effektiver und effizienter zu gestalten. Mit der Verordnung können Angehörige der Gesundheitsberufe wie Sprach- und Sprechtherapeuten, Diätassistenten, Hebammen, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Pflegekräfte und gleichwertige Gesundheitspersonalmitglieder, klinische Psychologen, Audiologen und Podologen ihre Berufe im Rahmen ihrer beruflichen Kompetenzen unter dem Namen „Gesundheitsberufliche Dienststelle“ mit einer vom Gesundheitsministerium zu erteilenden Lizenz freiberuflich ausüben.
Damit wurden neben den Hebammen, Pflegekräften und Gesundheitspersonalmitarbeitern mit Abschluss in öffentlicher Gesundheit, die ihre Berufe bereits im Rahmen des „Rundschreibens über Gesundheitskabinen“ freiberuflich ausüben konnten, nun auch Hebammen und den Pflegekräften gleichgestellte Gesundheitspersonalmitglieder in diese Regelung einbezogen.
Gemäß der Verordnung können sich maximal drei Angehörige der Gesundheitsberufe mit demselben Berufstitel zusammenschließen, um eine gemeinsame gesundheitsberufliche Dienststelle zu eröffnen; die Lizenz für diese Dienststelle wird für jeden Angehörigen der Gesundheitsberufe separat ausgestellt.
Mit der Eröffnung neuer gesundheitsberuflicher Dienststellen entstehen nicht nur Beschäftigungsfelder für die genannten Berufe, sondern auch Arbeitsmöglichkeiten in unterstützenden Bereichen wie für Gesundheitspersonal, Sekretariatskräfte und Reinigungspersonal. In einer gesundheitsberuflichen Dienststelle können neben Physiotherapeuten auch Physiotherapie-Techniker, neben klinischen Psychologen Psychologen, neben Audiologen Audiometrie-Techniker und neben Ergotherapeuten Ergotherapie-Techniker arbeiten.
KEINE MEDIZINISCHEN ANWENDUNGEN AUSSERHALB DER BEFUGNISSE
Mit der Verordnung dürfen in den gesundheitsberuflichen Dienststellen nur Leistungen im Rahmen der beruflichen Befugnisse erbracht werden; die Dienstleistungen für Patienten, bei denen eine Diagnose durch einen Arzt gestellt wurde, erfolgen gemäß Behandlungsplan oder Rezept. Außerhalb der Befugnisse dürfen keine medizinischen Anwendungen durchgeführt sowie keine Medikamente, medizinischen Materialien, kosmetischen Produkte oder Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden.
Mit der Eröffnung der gesundheitsberuflichen Dienststellen werden Gesundheitsdienste nicht mehr nur auf Krankenhäuser beschränkt bleiben, sondern gemeindebasiert und individuell erweitert werden; damit wird der Bedarf von Personen gedeckt, die Gesundheitsleistungen außerhalb öffentlicher Einrichtungen privat in Anspruch nehmen möchten. Zudem wird angestrebt, dass diese neu zu eröffnenden Einheiten dazu beitragen, die Auslastung in Gesundheitseinrichtungen der jeweiligen Fachbereiche sowie die Wartezeiten für Patienten zu verringern.
Gemäß den in der Verordnung festgelegten Standards muss jede gesundheitsberufliche Dienststelle über die notwendige Ausstattung verfügen, die erbrachten Leistungen müssen dokumentiert werden und die Angehörigen der Gesundheitsberufe sind verpflichtet, die Patienten vor jedem Eingriff zu informieren und deren Zustimmung einzuholen.
Die Patientenrechte werden geschützt, und Mechanismen für Anfragen, Beschwerden und Vorschläge bezüglich der Dienstleistung werden offen und zugänglich sein. In jeder gesundheitsberuflichen Dienststelle wird eine integrierte QR-Code-Anwendung mit dem Hinweis „T.C. Gesundheitsministerium Kommunikationszentrum (SABİM) ALO 184“ obligatorisch sein.
Auf dem Schild der gesundheitsberuflichen Dienststelle muss zwingend der Hinweis „Private gesundheitsberufliche Dienststelle“ stehen. Diese vom Gesundheitsministerium lizenzierten Einheiten werden kontrollierbar und nachverfolgbar sein. Die privat angebotenen gesundheitsberuflichen Dienstleistungen werden vom Gesundheitsministerium überwacht.
Zur Überprüfung medizinischer Indikationen und Anwendungen werden mindestens dreiköpfige Prüfungskommissionen gebildet, die aus Experten von dem Ministerium unterstellten Gesundheitseinrichtungen und -organisationen sowie Universitäten bestehen. Diese Kommissionen werden die Konformität der Anwendungen mit den Rechtsvorschriften bewerten und die Tätigkeiten der Angehörigen der Gesundheitsberufe regelmäßig überprüfen.
Nachrichtenquelle: AA
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